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·16. Januar 2026
61.200 Euro! Geldstrafe und Auflage für Waldhof Mannheim

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim in einer mündlichen Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Spielen zu einer Geldstrafe von insgesamt 61.200 Euro verurteilt. Zudem legte der Verband dem Verein unter anderem auf, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln.
Im ersten Fall hatten Mannheimer Zuschauer in der 35. Minute des Spiels beim SSV Ulm am 31. August 2025 einen antiziganistischen Spruch gerufen ("Ulmer, ihr Zigeuner"). Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro, wovon die Buwe bis zu 12.000 Euro für eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden können. Verhängt worden war diese Strafe bereits Ende Oktober, allerdings hatten die Buwe Einspruch eingelegt, sodass es zu einer mündlichen Verhandlung gekommen war.
Darüber hinaus machte der DFB dem SVW die Auflage, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln, um erneute Vorfälle dieser Art zu verhindern. Dieser muss neben Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Fan-Dialogs auch Partnerschaften zur Beratung und Unterstützung des Aktionsplans beinhalten.
Zudem muss der Klub bis Ende der laufenden Saison bei jedem Heimspiel im Stadionheft einen ganzseitigen Beitrag zur Distanzierung von Rassismus und Diskriminierung mit Bezug auf die antiziganistischen Rufe veröffentlichen. Torsten Becker, der die Sitzung am Frankfurter DFB-Campus als Vorsitzender Richter leitete, sagte: "Da Waldhof Mannheim zuletzt wiederholt wegen antiziganistischer Vorfälle sanktioniert werden musste, hielt es das Sportgericht nunmehr für geboten, dem Verein konkrete Auflagen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu machen."
Darüber hinaus ahndete das Sportgericht mehrere Vorfälle beim Auswärtsspiel in Aachen am 20. September. Zum einen hatten Fans 44 pyrotechnische Gegenstände gezündet, 16 Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen und 50 Sitzplatzschalen zerstört sowie teilweise Richtung Spielfeld und Zuschauer geworfen. Zum anderen demolierten sie die sanitären Anlagen im Gästeblock.
Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.200 Euro, wovon Mannheim bis zu 8.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Dem haben die Waldhöfer bereits zugestimmt. In der Strafentabelle belegt der SVW mit einer Gesamtsumme von 101.800 Euro in dieser Saison weiterhin Platz 3.


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