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·23. Juni 2025

Anpassung der U23-Regel in der 3. Liga

Artikelbild:Anpassung der U23-Regel in der 3. Liga

Der deutsche Fussballbund DFB hat heute über Veränderungen für U23-Spieler in der 3. Liga informiert. Das Kriterium der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt und die Regelung eines A-Länderspieleinsatzes wurde gestrichen. Auch für den TSV 1860 München ist dies relevant.

Bisher galt folgende Regel: „Die bisherige Regelung in der DFB-Spielordnung verlangte, dass in der 3. Liga auf dem Spielberichtsbogen von ersten Mannschaften mindestens vier U 23-Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband aufgeführt sein müssen. Das damit verbundene Ziel: den Nachwuchs sportlich zu fördern, indem junge Spieler in den Kadern der Vereine gehalten und gezielt in den Spielbetrieb eingebunden werden. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als grundsätzlich legitimer Gemeinwohlzweck anerkannt.“


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Jetzt: „Das Kriterium der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt und wird auf alle Spieler im U 23-Alter erweitert, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Landes sind, das mit der EU ein Assoziierungsabkommen über eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen abgeschlossen hat.“

Grund der Anpassung ist ein Urteil eines Schiedsgerichtes in der Regionalliga Bayern. Dort wurde entschieden, dass die „Regionalliga-Ordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) europäischem Recht widerspricht.“ Ein Paragraph des BFV ähnelt allerdings Einem des DFB. Daher hat der deutsche Fussballbund Rechtssicherheit auch für die 3. Liga geschaffen.

„Das Schiedsgericht stellte hierzu jedoch fest, dass die bisherige Fassung der U 23-Regel eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstelle. Der Grund: Sie berücksichtige allein Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und wirke somit für Spieler aus anderen EU-Ländern faktisch wie eine Quote. Es handele sich vor diesem Hintergrund um einen Verstoß gegen Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darin sind die Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen und das Verbot der Ungleichbehandlung von EU-Bürger*innen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen verankert.“

Bisher fielen U23-Spieler, die schon ein A-Länderspiel für eine andere Nation bestritten haben (aktuelles Beispiel wäre Lamine Yamal) aus der Anrechnung. Nun heißt es vom DFB: „Darüber hinaus wird der Passus gestrichen, dass die für die Regel anzurechnenden Spieler kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben dürfen.“ Diese Teilregel entfällt somit komplett.

Konkret bedeutet dies:

  1. Die Löwen müssen in ihrem Spieltagskader der aus maximal 20 Spielern bestehen kann, mindestens vier U23-Spieler aufstellen, allerdings ist es nun egal welche Nationalität die Spieler besitzen.
  2. U23-Spieler dürften theoretisch in Ihrer A-Nationalmannschaft spielen und würden trotzdem angerechnet
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