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·27. März 2025

Berufungsanhörung beginnt: Schiedsrichter Gräfe wäre bereit wieder zu pfeifen

Artikelbild:Berufungsanhörung beginnt: Schiedsrichter Gräfe wäre bereit wieder zu pfeifen

Die Berufungverhandlung im Fall Manuel Gräfe im Rechtsstreit mit dem DFB hat begonnen. Dabei zeigte sich der ehemalige Top-Referee absolut kompromissbereit. Sein Anwalt teilte das vor Gericht nämlich entsprechend mit. Auch der DFB signalisierte ein Entgegenkommen. Ein Gespräch soll bald folgen.

Gräfe zeigt sich kompromissbereit

Der frühere Top-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat sich im Rechtsstreit um Schadenersatz mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) kompromissbereit gezeigt. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main sagte sein Anwalt, Gräfe sei „bereit, sich zu einigen“, auch in Form einer Rehabilitierung. Gräfe könne sich auch „vorstellen, noch einmal eingesetzt zu werden“, sagte er konkret.


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Auch eine außergerichtliche Einigung „in einer bestimmten finanziellen Größenordnung“ sei für den Kläger vorstellbar. Die Rechtsvertreter des DFB signalisierten, dass der Verband mit Gräfe noch einmal ins Gespräch gehen wolle, um einen möglichen Kompromiss zu diskutieren. Beide Parteien versprachen dies dem vorsitzenden Ausschuss, ein Gespräch soll bis zum 15. Mai stattfinden, ehe am 5. Juni der Prozess abgeschlossen werden soll.

Gräfe hatte trotz einer Protestwelle seine Karriere am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen im Oberhaus mit 47 Jahren beenden müssen und den DFB anschließend wegen Altersdiskriminierung verklagt. Seine Forderung, um die es im Prozess geht, soll dem kicker zufolge bei 830.000 Euro liegen, basierend auf der Annahme, dass er noch drei weitere Jahre Bundesliga-Spiele hätte leiten können.

Im Januar 2023 hatte der 51-Jährige zunächst vom Landgericht eine Entschädigung von 48.500 Euro wegen Altersdiskriminierung zugesprochen bekommen, da es als erwiesen galt, dass Gräfe seine Karriere wegen des Erreichens der DFB-Altersgrenze mit 47 beenden musste.

Damals wertete das Gericht dies als „nicht zulässig“ und „unverhältnismäßig“, da anstatt der festgelegten Altersgrenze auch „Leistungstests“ herangezogen werden könnten. Der von Gräfe geforderte Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen wurde ihm allerdings verweigert, weshalb er wie auch der DFB in Berufung ging. (SID)

(Photo by Selim Sudheimer/Bongarts/Getty Images)

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