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·17. Juni 2025
"Besonders ärgerlich": Hansa kritisiert Schiedsgerichts-Urteil

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·17. Juni 2025
Sechs Wochen nach der neu angesetzten Partie zwischen der SpVgg Unterhaching und Hansa Rostock ist es nun da, das Urteil des Schiedsgerichts, nachdem die Kogge Klage gegen den DFB wegen der Absetzung der ursprünglich für den 2. März geplanten Partie eingereicht hatte. Dass die Klage abgewiesen wurde, stößt der Kogge sauer auf.
Sowohl der Spielausschuss, als auch das Bundesgericht sowie das Schiedsgericht waren sich letztlich einig: Die Absetzung der für den 2. März geplanten Partie, nachdem die Gemeinde Unterhaching den Sportpark aufgrund eines nicht fristgerecht eingereichten Sicherheitskonzepts gesperrt hatte, war rechtmäßig. Ebenso korrekt war es nach Auffassung des Schiedsgerichts, die Partie neu anzusetzen und nicht – wie von Hansa gefordert – am Grünen Tisch mit 2:0 zugunsten der Kogge zu werten. Eine nachträgliche Spielwertung war zwar ohnehin vom Tisch, nachdem Hansa die Partie am 7. Mai mit 2:0 gewonnen hatte.
Dennoch sei das Verfahren bewusst fortgeführt worden. Mit dem Ziel, eine grundsätzliche Entscheidung über die zentrale Frage zu erhalten, wie Hansa in einer Stellungnahme erklärt: "War die Spielabsetzung und -verlegung rechtens oder hätte das Spiel für Hansa gewertet werden müssen, da das ursprünglich für den 02.03.2025 terminierte Spiel nur deshalb abgesetzt werden musste, weil die SpVgg kein aktuelles, von den zuständigen Behörden genehmigtes Sicherheitskonzept vorlegen konnte und in diesem Zusammenhang wiederholt entsprechende Fristen versäumt hatte."
Diese Kernfrage hat das Schiedsgericht allerdings nicht beantwortet, sondern die Klage formell zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren nun abgeschlossen. Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch, um doch noch eine Klärung der Sachfrage zu erhalten, bestehen nicht. Ein Umstand, den Hansa als "besonders ärgerlich" bezeichnet, weil durch die Spielverlegung nachweislich Mehraufwand und zusätzliche Kosten entstanden seien.
Vorstand und Aufsichtsrat des FCH bedauern daher "ausdrücklich, dass das Schiedsgericht keine Entscheidung zur eigentlichen Sachfrage getroffen hat". Als "besonders kritisch" wird dabei gesehen, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung selbst auf ein "intransparentes und lückenhaftes Regelwerk" für solche Fälle hingewiesen habe. "Trotz der nun formellen Verfahrensbeendigung hofft der F.C. Hansa Rostock auf eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Regelwerke für solche Fälle seitens des DFB, um künftige Wettbewerbsnachteile auszuschließen."