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·3. April 2026
Bestätigt: Mainz vor Gericht zu Millionen-Zahlung verdonnert

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Der juristische Konflikt zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Spieler Anwar El Ghazi ist abgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesligisten zurück, womit das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zugunsten des Niederländers nun rechtskräftig ist.
Wie der Verein am Donnerstag mitteilte, bleibt damit das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen: Die fristlose Kündigung El Ghazis war unwirksam, Mainz musste ihn daher für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 mit rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachvergüten.
Bereits im November 2024 war die Berufung des FSV Mainz 05 vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Ausschlaggebend war die Entscheidung der Richter, dass die Meinungsfreiheit des Profis in diesem Fall höher zu bewerten sei als die Interessen seines Arbeitgebers.
El Ghazi war im Oktober 2023 in die Schlagzeilen geraten, nachdem er kurz nach dem Hamas-Angriff auf Israel einen umstrittenen Social-Media-Post abgesetzt hatte. Obwohl er sich anschließend öffentlich entschuldigte und Reue zeigte, erfolgte nach einem weiteren ähnlich gelagerten Beitrag die fristlose Kündigung durch den Klub.
Der Flügelspieler, inzwischen 30 Jahre alt, steht mittlerweile beim katarischen Erstligisten Al-Sailiya SC unter Vertrag. In seiner Karriere lief El Ghazi unter anderem für namhafte Vereine wie Ajax Amsterdam, OSC Lille, Aston Villa und PSV Eindhoven auf. Insgesamt brachte er es auf mehr als 250 Pflichtspiele im Profibereich und erzielte dabei über 60 Tore und 40 Vorlagen. 2015 feierte er zudem sein Debüt in der niederländischen Nationalmannschaft, für die er zwei Partien absolvierte.









































