Der Fall Mainz 05 vs. El Ghazi zeigt, wie weit Arbeitsrecht und Meinungsfreiheit auseinander liegen | OneFootball

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·18. Dezember 2025

Der Fall Mainz 05 vs. El Ghazi zeigt, wie weit Arbeitsrecht und Meinungsfreiheit auseinander liegen

Artikelbild:Der Fall Mainz 05 vs. El Ghazi zeigt, wie weit Arbeitsrecht und Meinungsfreiheit auseinander liegen

Der FSV Mainz 05 gibt nicht auf. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zieht der Bundesligist in die nächste Instanz – und verlängert damit einen Rechtsstreit, der längst über den konkreten Fall hinausweist. Es geht um die Frage, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis verlaufen. Eine Frage, die der deutsche Profifußball bisher konsequent umschifft hat.

Die Faktenlage ist bekannt: Anwar El Ghazi veröffentlichte nach dem Terror-Angriff der Hamas im Oktober 2023 einen anti-israelischen Post in den sozialen Medien. Er entschuldigte sich, zeigte Reue, Mainz beließ es bei einer Abmahnung. Als ein weiterer derartiger Beitrag folgte, kündigte der Verein fristlos. Das Arbeitsgericht erklärte diese Kündigung für unwirksam, das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil im November. Mainz musste Gehaltsnachzahlungen von 1,5 Millionen Euro leisten.


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Die Richter in Rheinland-Pfalz wogen ab und kamen zu dem Schluss, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiegt. Ein Urteil, das man kritisieren kann, das aber auf einer nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage steht. Das Grundgesetz schützt auch unbequeme, ja selbst verstörende Meinungen. Die Grenze verläuft dort, wo Volksverhetzung beginnt oder der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wird. Beides sahen die Gerichte offenbar nicht als gegeben an.

Mainz steht nun vor einem Dilemma

Der Verein hat sich klar positioniert, hat Haltung gezeigt in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Debatte. Das verdient Respekt. Gleichzeitig riskiert der Klub mit dem Gang nach Erfurt, erneut zu scheitern – und damit ein Signal zu setzen, das über den Einzelfall hinausreicht. Denn sollte auch das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären, hätte die Branche ein Präzedenzurteil, das künftige arbeitsrechtliche Entscheidungen prägen wird.

El Ghazi selbst hat Deutschland längst verlassen und spielt in Katar. Der sportliche Schaden für Mainz ist begrenzt, der finanzielle bereits eingetreten. Was bleibt, ist die Prinzipienfrage. Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen, dessen öffentliche Äußerungen dem Unternehmen schaden, auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind?

Die Antwort darauf wird nicht in Mainz gefunden, sondern in Erfurt. Und sie wird Konsequenzen haben für jeden Profifußballer, der glaubt, seine Social-Media-Kanäle seien ein rechtsfreier Raum. Sie sind es nicht. Aber sie sind auch kein automatischer Kündigungsgrund. Diese Grauzone auszuleuchten, ist nun Aufgabe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Mainz hat den Stein ins Rollen gebracht. Jetzt muss die Justiz liefern.

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