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·4. Juli 2024
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Der DFB verkündete am Donnerstagnachmittag die Höhe der Geldstrafen für Fehlverhalten der Anhängerschaften von Hannover 96, den Hamburger SV und den Karlsruher SC. Die Vereine haben den Urteilen jeweils bereits zugestimmt.
In der ersten Meldung des DFB erwischte es den HSV. Während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 20. April 2024 brannten Hamburger Zuschauer 29 Bengalische Fackeln ab. Deswegen wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz darauf vermeldete der DFB, dass der KSC gleich mit mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 49.190 Euro belegt wurde. In der 2. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 31. März 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände und schossen acht Feuerwerksraketen ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Partie. Als das Spiel nach zwei Minuten fortgesetzt werden sollte, warf ein KSC-Anhänger eine weitere blaue Rauchfackel auf das Spielfeld. Dies verzögerte die Fortsetzung um eine weitere Minute. Darüber hinaus brannten Karlsruher Zuschauer vor und während der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 6. April 2024 35 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen in der dritten Minute ein Bierglas in den Innenraum. Von der Gesamtsumme kann der Verein bis zu 16.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Zuletzt verhängte der DFB eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro an Hannover 96. In der 62. Minute des Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga der zweiten Hannoveraner Mannschaft bei den Würzburger Kickers am 29. Mai 2024 setzten Hannoveraner Zuschauer hinter dem Tor Gegenstände wie beispielsweise ein Spruchband in Brand. Es kam zu einem offenen Feuer mit schwarzer Rauchentwicklung und unangenehmem Geruch.