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·13. September 2024

DFB-Sportgericht: Geldstrafen für Hertha, Münster und FCK

Artikelbild:DFB-Sportgericht: Geldstrafen für Hertha, Münster und FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat drei Strafen wegen des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen verteilt. Hertha BSC, Preußen Münster und der 1. FC Kaiserslautern sind betroffen.

Insgesamt 11.250 Euro fällig

Vor dem Anpfiff der Zweitliga-Partie gegen den Hamburger SV wurden im Berliner Fanblock mindestens zehn Rauchtöpfe und ein Blinker entzündet. Weil sich daraufhin der Spielbeginn wegen der starken Rauchentwicklung um etwa eine Minute verzögerte, muss Hertha BSC ebenfalls zahlen. Insgesamt wird eine Geldstrafe in Höhe von 8.250 Euro für den Hauptstadtklub fällig. Bis zu 2.750 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.


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Auch für den SC Preußen Münster wird eine Geldstrafe fällig. Zuschauer aus dem Münsterland entzündeten in der Partie gegen Hannover 96 insgesamt vier Rauchtöpfe, weshalb das DFB-Sportgericht auf eine Summe von 2.400 Euro kam - auch die Adlerträger dürfen 800 Euro in entsprechende Maßnahmen investieren. Der 1. FC Kaiserslautern wurde für ein Bengalisches Feuer vor der Partie gegen den SSV Ulm verurteilt. In diesem Fall werden 600 Euro fällig, von denen 200 Euro für Maßnahmen verwendbar wären. Alle Vereine stimmten den jeweiligen Urteilen bereits zu.

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