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·24. März 2026

Erlaubnis für WM 2026 Public Viewing nach 22 Uhr

Artikelbild:Erlaubnis für WM 2026 Public Viewing nach 22 Uhr

Wegen später WM-Spiele in den USA, Kanada und Mexiko dürfen öffentliche WM-Partys (Public Viewing) zur WM 2026 in Deutschland nun auch nach 22 Uhr stattfinden. Nach langem Streit haben Umweltminister Carsten Schneider (50, SPD) und Agrarminister Alois Rainer (61, CSU) eine Regelung ausgehandelt, die Ausnahmen vom nächtlichen Lärmschutz ermöglicht. Die Bundesregierung will die Verordnung am Mittwoch beschließen; danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Entscheidung betrifft öffentliche Veranstaltungen und gilt nicht für private Feiern.

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WM 2026 Public Viewing in Deutschland wird auch zu späten Anstoßzeiten erlaubt sein.(Foto Depositphotos.com)


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Erlaubnis für WM 2026 Public Viewing nach 22 Uhr

Wegen der Zeitverschiebung bei den Spielen in den USA, Kanada und Mexiko fallen viele Partien in Deutschland in die Nachtstunden. Deshalb ermöglichen die neuen Regelungen, dass öffentliche WM-Partys (Public Viewing) auch nach 22 Uhr stattfinden dürfen. Die Maßnahme soll Veranstaltern von Open-Air-Übertragungen und Stadtfesten Planungssicherheit geben. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Nachtruhe ein Thema bei der Umsetzung vor Ort.

Einigung zwischen Umwelt- und Agrarministerium – Regierungsbeschluss

Nach Angaben aus Berlin gab es einen langen Streit zwischen den Ressorts, der nun beendet ist: Umweltminister Carsten Schneider (50, SPD) und Agrarminister Alois Rainer (61, CSU) haben sich auf eine gemeinsame Regelung geeinigt. Die Bundesregierung plant, die Verordnung am Mittwoch zu beschließen, womit der Weg für eine bundeseinheitliche Handhabung frei würde.

Bundesrat muss noch zustimmen

Wenn die Regierung die Verordnung beschlossen hat, muss der Bundesrat noch zustimmen. Erst mit dieser Zustimmung wäre die Regelung endgültig in Kraft. Bis dahin bleiben kommunale Genehmigungen und lokale Behördenentscheidungen entscheidend für konkrete Veranstaltungen.

Zitat von Carsten Schneider: Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz

Zum Ziel der Regelung sagte Schneider gegenüber der Bild-Zeitung: „Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fuß-ballfest und Lärmschutz“ so Schneider zu BILD. „Die Public-Viewing-Verordnung erlaube Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann“.

Das Zitat verdeutlicht die Stoßrichtung: Die Verordnung schafft Ausnahmeregelungen innerhalb des Lärmschutzrechts, um gemeinschaftliche Übertragungen zu ermöglichen. Behörden und Veranstalter müssen anschließend das lokale Lärmschutzrecht, Genehmigungsverfahren und Auflagen für Open-Air-Veranstaltungen berücksichtigen.

Geltungsbereich: Alle WM-Spiele, Entscheidungen vor Ort, keine Privatfeiern

Die Regelung gilt ausdrücklich für alle Spiele der Fußball-WM, nicht nur für Partien der deutschen Nationalmannschaft. Damit sollen Fan-Events und Public-Viewing-Angebote unabhängig vom Teilnehmerfeld möglich werden.

Die Entscheidungen über konkrete Genehmigungen werden von den Behörden vor Ort getroffen; Stadtverwaltungen und Ordnungsämter bleiben damit erste Ansprechpartner für Veranstalter. Für Privatfeiern gelten die Ausnahmen nicht.

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