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·3. April 2026
Fall El Ghazi zeigt: Moralische Empörung ersetzt kein sauberes Arbeitsrecht

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·3. April 2026

Das Bundesarbeitsgericht wies Mainz 05 ab – das Urteil zugunsten von El Ghazi ist rechtskräftig. Ein weiterer Schadensersatzprozess über 1,5 Mio. Euro steht an.
1,5 Millionen Euro. So viel kostet es, wenn ein Fußballklub auf moralischen Reflexdruck reagiert, statt arbeitsrechtlich sauber zu handeln. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Mainz 05 zurückgewiesen, das Urteil zugunsten von Anwar El Ghazi ist rechtskräftig – und der Fall damit abgeschlossen. Abgeschlossen für die Gerichte. Nicht für die Branche.
Der Reihe nach: El Ghazi hatte nach dem Hamas-Angriff im Oktober 2023 einen anti-israelischen Post auf Instagram veröffentlicht. Mainz reagierte zunächst mit einer Abmahnung, suspendierte den Spieler, nahm ihn nach einem klärenden Gespräch wieder auf. Erst nach einem weiteren Post folgte die fristlose Kündigung. Diese Eskalationsstrategie – abmahnen, reintegrieren, dann rauswerfen – hätte dem Verein juristisch helfen können. Sie tat es nicht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wertete die Meinungsfreiheit höher als die Arbeitgeberinteressen. Vorsitzender Richter Andreas Budroweit betonte, dass die Social-Media-Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Drei Instanzen, drei Niederlagen für Mainz.
Man muss das einordnen, ohne es zu verharmlosen. Die Posts von El Ghazi – darunter die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free" – waren für viele Menschen verstörend. Der Klub stand unter enormem öffentlichen Druck, viele erwarteten eine klare Konsequenz. Stefan Hofmann, Vereinsvorsitzender von Mainz 05, sagte nach dem Urteil: „Wir müssen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten." Das klingt nüchtern. Es klingt nach einem Verein, der glaubte, moralisch richtig und juristisch abgesichert zu handeln – und in beiden Punkten eines Besseren belehrt wurde.
Denn genau hier liegt die Lektion, die über Mainz hinausreicht. El Ghazi hatte sich nach dem ersten Post entschuldigt und Reue gezeigt. Er absolvierte in Mainz insgesamt drei Kurzeinsätze als Einwechselspieler. Das Arbeitsverhältnis war dünn, der sportliche Schaden überschaubar, die arbeitsrechtliche Grundlage für eine fristlose Kündigung offenbar nicht tragfähig genug. Die Gerichte haben nicht die moralische Bewertung der Posts verhandelt – sie haben geprüft, ob ein Arbeitgeber auf dieser Basis ein Arbeitsverhältnis einseitig beenden darf. Die Antwort war dreimal: Nein.
Und der Fall ist noch nicht vorbei. El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler kündigte nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts weitere Verfahren an – ein Schadensersatzprozess steht an, im Raum steht eine zusätzliche Forderung von 1,5 Millionen Euro. Aus einem Versuch, Haltung zu zeigen, könnte am Ende eine Drei-Millionen-Euro-Rechnung werden.
Fußballklubs sind Arbeitgeber, keine Moralinstitutionen. Sie dürfen Haltung zeigen, sie sollen es sogar. Aber zwischen öffentlicher Distanzierung und fristloser Kündigung liegt ein weites Feld – und in diesem Feld operiert das Arbeitsrecht mit einer Präzision, die sich von Empörungswellen nicht beeindrucken lässt. El Ghazi spielt heute in Katar bei Al-Sailiya SC, zehn Ligaeinsätze, null Tore. Seine Karriere ist eine Fußnote. Der Präzedenzfall, den Mainz unfreiwillig geschaffen hat, ist es nicht.









































