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·9. Februar 2026
Geldstrafe in Höhe von 164.550 Euro: FCM vom Sportgericht verurteilt

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Urteil gegen den 1. FC Magdeburg ausgesprochen. Für das unsportliche Verhalten der Anhänger in zwei Fällen müssen die Elbestädter jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 164.550 Euro zahlen.
Das DFB-Sportgericht ahndete zwei Vorfälle der FCM-Anhänger. Einmal geht es um die Zweitliga-Partie gegen Arminia Bielefeld am 5. Spieltag dieser Saison, bei der "mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände (zehn Rauchkörper und 25 Blinker) sowie mindestens 35 Raketen gezündet" wurden, wie es im Urteilsspruch steht. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Partie für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden, was zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 95.550 Euro führte.
Darüber hinaus wurde der FCM für ein Vergehen beim DFB-Pokalspiel gegen den FV Illertissen verurteilt. 64 bengalische Feuer, fünf Rauchkörper, mindestens elf Blinker, 15 Leuchtraketen sowie drei Böller wurden gez+ndet, was zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 69.000 Euro führt. In beiden Fällen kann der FCM ein Drittel der Summen in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren, was gegenüber dem Sportgericht nachzuweisen ist. Die Magdeburger stimmten beiden Urteilen zu.









































