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·24. September 2026

Hakimi wollte Verfahren stoppen – höchstes Gericht entscheidet im Fall des PSG-Stars

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Achraf Hakimi muss sich in Frankreich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Der französische Kassationsgerichtshof hat einen Antrag des Verteidigers von Paris Saint-Germain zurückgewiesen, das Verfahren einzustellen.

Höchstes Gericht weist Hakimis Antrag zurück

Wie die Sportschau berichtet, bestätigte der Kassationsgerichtshof am Mittwoch die vorherige Entscheidung der französischen Justiz. Bereits im Juni hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass Hakimi wegen des Vorwurfs einer mutmaßlichen Vergewaltigung aus dem Jahr 2023 vor Gericht gestellt werden soll.


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Hakimi hatte sich anschließend an die höchste Instanz der französischen Justiz gewandt und versucht, das Verfahren stoppen zu lassen. Auch dieser Versuch blieb nun erfolglos.

Der Fall geht auf Aussagen einer damals 24 Jahre alten Frau aus dem Februar 2023 zurück. Sie gab bei der Polizei an, von Hakimi vergewaltigt worden zu sein. Nach weiteren Vernehmungen erstattete sie Anzeige. Im Verlauf der Ermittlungen wurden psychologische Gutachten eingeholt und mehrere Zeugen vernommen. Im Februar 2026 fiel schließlich die Entscheidung, Anklage zu erheben und ein Gerichtsverfahren zu eröffnen.

Hakimi bestreitet den Vorwurf weiterhin ausdrücklich. Für den Fußballprofi gilt bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Verteidigung betont, dass Schuldfrage noch offen ist

Nach Darstellung der Klägerin hatte sie Hakimi über Instagram kennengelernt. Ihren Angaben zufolge ließ er sie anschließend mit einem Fahrdienst zu sich nach Hause bringen. Dort soll er sie gegen ihren Willen geküsst, berührt und schließlich vergewaltigt haben. Dabei handelt es sich um die Schilderung der Klägerin, die Hakimi zurückweist.

Die Anwältin der Klägerin erklärte nach der Entscheidung, ihre Mandantin wolle das Verfahren bis zum Ende führen und Gerechtigkeit erreichen.

Hakimis Anwältin betonte gegenüber Le Monde wiederum, dass der Kassationsgerichtshof die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe inhaltlich nicht geprüft habe. Dies werde erst im eigentlichen Prozess geschehen. Dort wolle die Verteidigung ihre Argumente öffentlich und im Rahmen eines Beweisverfahrens vortragen.

Damit bedeutet die aktuelle Entscheidung keine Feststellung von Schuld oder Unschuld. Bestätigt ist lediglich, dass das Verfahren fortgesetzt wird und Hakimi sich vor Gericht verantworten muss.

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