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·7. März 2026
Klage gegen Ex-Barça-Star Neymar: Frühere Mitarbeiterin fordert über 40.000 Euro

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·7. März 2026

Neymar (34) hat mit seinen Schauspieleinlagen schon manch passionierten Fußballfan zur Weißglut gebracht. Abseits des Rasens häufte der ehemalige Barça-Star bekanntermaßen ebenfalls reichlich Eskapaden an. Nun sieht sich der Angreifer abermals mit einer Klage konfrontiert.
Wie die Sun berichtet, wird Neymar von einer ehemaligen Köchin verklagt, die vom Juli des Vorjahres bis zum zurückliegenden Februar für den Profi des FC Santos in Brasilien tätig war.
Die Frau musste laut eigenen Angaben regelmäßig in 16-Stunden-Schichten arbeiten, obwohl ihre Arbeitszeiten (Montag bis Donnerstag 7 bis 17 Uhr, Freitag 7 bis16 Uhr) klar geregelt waren. Hin und wieder sei es außerdem vorgekommen, dass sie bis nach Mitternacht für bis zu 150 Personen kochte.
In der Klage, die beim brasilianischen Arbeitsgericht eingereicht wurde, heißt es ferner, die Beschäftigte sei gezwungen worden, lange zu stehen und regelmäßig Fleischstücke mit einem Gewicht von zehn Kilo zu tragen. Die Köchin leide daher unter Rücken und Hüftbeschwerden und fordere von Neymar insgesamt 37.000 Pfund (ca. 42.000 Euro) für Reha und Unterhalt.
Diese Vorwürfe wecken Erinnerungen an einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2023. Neymar wurde damals von einer ehemaligen Haushälterin aus seiner Zeit bei Paris Saint-Germain verklagt. Als Entschädigung verlangte sie 368.000 Euro.
Die Anwälte der Frau teilten der Nachrichtenagentur AFP mit, dass ihre Klientin keine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich besaß. Neymar habe diese Situation zwischen Januar 2021 und Oktober 2022 ausgenutzt, "um ihr unwürdige Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, unter Verletzung der elementaren Regeln des Arbeitsrechts".
Der damalige PSG-Stürmer soll die Haushälterin dann eines Tages rausgeschmissen haben, als sie während ihrer Schwangerschaft über Schmerzen klagte.
Nach der Entbindung entließ er sie schließlich "und ließ sie in völliger Hilflosigkeit zurück, insbesondere weil sie sich nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte", beschwerten sich die Anwälte der Frau. Ob das mutmaßliche Opfer am Ende Recht bekam, ist nicht bekannt.
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