Foot National
·11. September 2026
Ligue 2: Präfektur des Doubs erlässt Verfügung für Nantes-Fans in Sochaux

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·11. September 2026

Am Samstagnachmittag empfängt der FC Sochaux-Montbéliard den FC Nantes im Rahmen des 6. Spieltags der Ligue 2. Die Präfektur des Doubs hat eine Verfügung bezüglich der Anhänger der Canaris erlassen, die in das Département in der Franche-Comté reisen werden.
Am Samstag reist der FC Nantes nach Sochaux mit dem Ziel, den ersten Saisonsieg, der am Montag gegen Nancy gelang, zu vergolden. Allerdings müssen sich die enthusiastischen Anhänger aus Nantes, die die Reise antreten, auf Anordnung der Präfektur des Doubs an bestimmte Einschränkungen halten, die wenige Stunden vor der Begegnung eine Präfekturverfügung erlassen hat: „Am Samstag, den 12. September 2026, dürfen Personen, die sich als Anhänger des FC Nantes ausgeben oder sich entsprechend verhalten, das Stade Bonal betreten, sofern sie im Rahmen der bei der Sicherheitsbesprechung vom Mittwoch, den 2. September 2026, festgelegten Bestimmungen anreisen, das heißt im Rahmen einer organisierten Auswärtsfahrt, befördert in Bussen, Minibussen und Privatfahrzeugen, unter Begleitung der Nationalpolizei.
Die Gästefans werden am 12. September 2026 um 12:30 Uhr am Treffpunkt auf dem Parkplatz des Rastplatzes Ecot an der Autobahn A36 in Fahrtrichtung Beaune-Mulhouse auf Höhe der Gemeinde Ecot (25) erwartet und anschließend über eine vorgeschriebene Route bis zum Gästeeingang des Stade Bonal eskortiert. Nach dem Spiel werden sie am Gästenausgang in Empfang genommen und bis zur Autobahn A36 eskortiert“, präzisiert der FCSM zunächst auf seiner Website.
Das ist noch nicht alles, denn die Präfektur des Doubs zeigt sich in Bezug auf bestimmte Regeln, die während dieser Begegnung unbedingt einzuhalten sind, strikt. So dürfen sich die Anhänger aus Nantes am Spieltag zwischen 10 Uhr und 18 Uhr im abgegrenzten Bereich auf dem Gebiet der Gemeinde Montbéliard weder auf öffentlichen Straßen bewegen noch dort parken. Dabei wird daran erinnert, dass jede Person, die gegen diese Regelung verstößt, mit Sanktionen rechnen muss: „Jeder Verstoß gegen diese Verbote wird mit einer strafrechtlichen Sanktion von sechs Monaten Freiheitsstrafe und 30.000 Euro Geldstrafe sowie mit einer richterlich angeordneten Stadionsperre gemäß den Bestimmungen von Artikel L.332-16-2 des Sportgesetzbuches geahndet.“ Nachfolgend finden Sie alle Bedingungen der Präfekturverfügung.
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Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz ins Deutsche übersetzt. Die Originalversion auf 🇫🇷 kannst du hier lesen.







































