Martin Gräfers Forderung nach einer Hybridversammlung – warum sie reiner Populismus ist | OneFootball

Martin Gräfers Forderung nach einer Hybridversammlung – warum sie reiner Populismus ist | OneFootball

In partnership with

Yahoo sports
Icon: Löwenmagazin

Löwenmagazin

·4. Januar 2026

Martin Gräfers Forderung nach einer Hybridversammlung – warum sie reiner Populismus ist

Artikelbild:Martin Gräfers Forderung nach einer Hybridversammlung – warum sie reiner Populismus ist

Vor dem Jahreswechsel veröffentlichte der Münchner Merkur einen Artikel über die Forderung von Martin Gräfer (Die Bayerische) nach Hybridversammlungen für die Mitglieder des TSV 1860 München. Für unsere Reaktion wurden wir mancherorts kritisiert, weshalb wir noch einmal auf den wesentlichsten Punkt eingehen wollen. Nämlich auf die Tatsache, daß Gräfers Forderungen schlichtweg nicht so umsetzbar sind, wie er es darstellt.

Es ist durchaus interessant zu beobachten, wie manche Fans reagieren, wenn wir als Redaktion verschiedene Äußerungen von Martin Gräfer, dem Vorstandsmitglied von Hauptsponsor „die Bayerische“ kritisieren. Man wirft uns vor „reflexartig zu reagieren“ und man wirft uns auch vor Gräfer den Mund verbieten zu wollen. Das tun wir natürlich nicht. Für uns ist die Meinungsfreiheit ein wichtiges und erhaltenswertes Recht in Deutschland. Grundsätzlich ist allerdings zu sagen, dass in der Demokratie die Meinungsfreiheit auch für die Gegenrede gilt. Die Gegenrede ist ein profanes Mittel um eine Meinungsäußerung in Frage zu stellen, oder eben mit einer Gegenargumentation zu reagieren. Dabei sind wir auf den Inhalt gar nicht mal so genau eingegangen. Das wollen wir nun nachholen, weil wir es für wichtig erachten. In der, zumindest aus unserer Sicht, sehr populistischen Vorgehensweise von Gräfer, geht nämlich die Tatsache unter, dass es so nicht durchsetzbar ist.


OneFootball Videos


Martin Gräfer erklärt, dass die Bereitschaft seiner Unternehmensgruppe zu einer Beteiligung an den Löwen als Mitgesellschafter nur dann in Frage kommt, wenn es hybride Mitgliederversammlungen gibt. Das mag man so hinnehmen. Er wirft den Ball auch direkt dem Präsidium zu. Sie mögen sich doch bitte dieser Sache annehmen. „Die Änderung hin zu hybriden Versammlungen sei laut Gräfer mittlerweile auch ohne Satzungsänderung möglich, sofern das Präsidium diesen Vorgang in die Wege leitet“, heißt es im Münchner Merkur. Und da sind wir am wichtigsten Punkt.

Bis zur Corona-Pandemie war es in Deutschland so, dass Mitgliederversammlungen von Vereinen und Stiftungen grundsätzlich in Präsenz stattzufinden haben, wenn es in der Satzung nicht anders geregelt ist, oder die Mitglieder ausdrücklich einer Hybridversammlung zustimmen. Der deutsche Bundestag hat nach der Pandemie die Entscheidung getroffen, dass Online-Versammlungen auch dann möglich sind, wenn sie nicht explizit durch die Satzung möglich gemacht werden (vgl. Deutscher Bundestag, 20/5585, 9. Februar 2023).

Und damit hätte Gräfer in der Zeit vom 9. Februar 2023 bis zum 9. Juli 2023 recht gehabt, dass man keine Satzungsänderung benötigt um eine Hybridversammlung durchzuführen. Also dann, wenn man in der Satzung nicht explizit festgelegt hat, wie eine Versammlung auszusehen hat. Genau fünf Monate nach der Entscheidung des Bundestages haben die Mitglieder des TSV München von 1860 e.V. allerdings Präsenzveranstaltungen explizit in die Satzung aufgenommen. Onlineversammlungen sind bei den Löwen seit dem nur vorgesehen, wenn rechtliche Gründe eine fristgerechte Präsenzveranstaltung ausschließen. Das kann der Kriegsfall sein, eine Pandemie oder sonst ein nationaler Notstand oder eine Lage von sogenannter nationaler Tragweite.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Präsenzversammlungen (ausschließlich anwesende Teilnehmer sind wahlberechtigt), Hybridversammlungen (sowohl anwesende Teilnehmer als auch Teilnehmer die online teilnehmen sind wahlberechtigt) und Online-Versammlungen (alle Wahlen werden online durchgeführt).

Selbstverständlich darf sich Martin Gräfer als Mitglied äußern. Und selbstverständlich auch Hybridversammlungen fordern. Seine Rolle als Vorstandsmitglied des Hauptsponsors der Profifußball KGaA mal außer acht gelassen. Aber es ist wichtig dieser Aussage und Forderung zu widersprechen. Weil sie schlichtweg rechtlich nicht umsetzbar ist. Nein, das Präsidium kann nicht einfach eine Hybridversammlung in die Wege leiten. Und auch seine Forderung, man möge doch die Mitglieder befragen, führt nicht dazu, dass man einfach eine Hybridversammlung durchführen darf. Es muss explizit die Satzung geändert werden und das kann nur auf einer Mitgliederversammlung geschehen.

Daß der Hauptsponsor „die Bayerische“ oder ein Vertreter etwas fordert, das rechtlich gar nicht umsetzbar ist, halten wir sehr wohl für populistisch und falsch. Und es ist auch unser gutes Recht, das zu äußern und aufzuklären.

Impressum des Publishers ansehen