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·15. Januar 2025
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Mit der Entscheidung, dass die Bundesländer die Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen künftig an die Vereine weiterreichen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag für Aufsehen gesorgt. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Drittligisten haben wird, ist noch unklar.
20 bis 30 Millionen Euro! Auf diese Summe schätzt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer die zusätzliche finanzielle Belastung der Bundesländer durch Risikospiele – pro Spielzeit. Während die Kosten für reguläre Partien (rund 120 Millionen Euro pro Saison) auch weiterhin vom Steuerzahler getragen werden, können die Länder die entstanden Kosten für die Risikospiele durch das Urteil aus Karlsruhe künftig den Vereinen in Rechnung stellen. Ob und in welcher Form auch die Drittligisten betroffen sein werden, ist allerdings noch offen.
Der DFB bedauerte das Urteil in einer ersten Reaktion und will die Begründung nunmehr im Hinblick auf seine Zuständigkeit für die 3. Liga prüfen. Mit Blick auf die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen bewertet der Verband das Urteil als "grundsätzlichen Wettbewerbsnachteil für den Fußballstandort Deutschland" und betont, dass damit "keinerlei Gewinn an zusätzlicher Sicherheit" einhergehe. Der Beitrag, den der Fußball für gesellschaftlichen Zusammenhalt leiste, sei finanziell nicht aufzuwiegen. "Für viele Vereine, gerade in der 3. Liga und den Regionalligen, können solche Gebührenbescheide existenzgefährdend sein und aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen auch massiv in den Wettbewerb eingreifen. Dies muss aus unserer Sicht unbedingt verhindert werden."
Klar scheint: Es droht ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Denn während Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und Sachsen laut der "Bild" Gebühren für die Risikospielen nicht ausgeschlossen haben, wollen NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein keine Rechnungen stellen. Mecklenburg-Vorpommern will zunächst noch abwarten. "Es hängt jetzt an den Fans und ihrem Verhalten, ob es nötig wird, den Verein an den Kosten zu beteiligen“, so Partei- und Fraktionschef Daniel Peters in der "Ostsee-Zeitung". Klingt so, als würde Hansa Rostock vorerst unter Bewährung stehen. Sieben Bundesländer plädieren indes für ein einheitliches Vorgehen.
Dafür spricht sich auch Energie-Präsident Sebastian Lemke aus: "Unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern werden zwangsläufig zu Standortnachteilen für betroffene Klubs führen und andere wiederum bevorteilen. Ein fairer sportlicher Wettbewerb wird somit unmöglich." Das könne nicht im Sinne des Fußballs sein. Eine Abfederung über die Verbände oder bestenfalls, dass diese Rechnungen erst gar nicht weitergegeben werden, sondern die staatlichen Institutionen ihren Dienst im öffentlichen Raum wie bisher nachkommen, seien denkbar. Zumal die Aufwendungen, die bei Sicherheitsspielen für die Vereine bezüglich Ordnerpersonal und Organisation anfallen, ohnehin schon "extrem hoch" seien. Das Urteil aus Karlsruhe bezeichnet Lemke als eine "eine Entscheidung von enormer Tragweite, die den Fußball in unserem Land nachhaltig verändern kann. Ich fürchte hier kann insgesamt sehr, sehr viel kaputtgehen."
Der VfL Osnabrück befürchtet zudem, dass die Reichweite der Konsequenzen überhaupt nicht berücksichtigt worden sei. Denn die länderspezifische Handhabung mit anfallenden Polizeikosten bei Risikospielen würde unweigerlich zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrung führen. "Die Länder nehmen somit, ob gewollt oder ungewollt, Einfluss auf den Wettbewerb innerhalb einer Liga und zwischen Vereinen." Die Schere zwischen den Klubs in den unterschiedlichen Ligen drohe noch weiter auseinander zugehen, da die Polizeikosten bei gleichen Anwendungsfällen unterschiedlich große Auswirkungen auf das Gesamtbudget haben werden. "Vor allem kleinere bzw. wirtschaftliche schwächere Klubs werden hier größere Nachteile erfahren, die Ligazugehörigkeiten werden so wahrscheinlich noch weiter zementiert."