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·29. Januar 2025
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Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken und den SV Waldhof Mannheim wegen Fan-Vergehen jeweils mit Geldstrafen belegt.
Während der SVW mit 300 Euro davon kommt, weil beim Spiel in München am 9. November eine kleine Glasflasche in Richtung der Eckfahne bzw. Seitenauslinie geworfen wurde (ein Schiedsrichterassistent sowie ein Münchener Spieler standen in der Nähe, wurden aber nicht getroffen), muss der FCS 14.400 Euro zahlen. Damit ahndet das Sportgericht das Zünden von Pyrotechnik bei den Spielen in Verl am 6. Dezember (14 bengalische Fackeln) und in Dortmund am 21. Dezember (25 Bengalos).
Beide Klubs können rund ein Drittel der Geldstrafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni nachgewiesen werden müsste. In der Strafentabelle rückt der FCS mit einer Gesamtsumme von 103.655 Euro in dieser Saison auf den zweiten Platz vor, der Waldhof bleibt mit 7.495 Euro auf dem elften Platz.