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·26. November 2024
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Wegen des unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger sind der SV Waldhof Mannheim und der SC Verl vom DFB-Sportgericht jeweils mit einer Geldstrafe belegt worden.
2.100 Euro muss der SVW zahlen, nachdem beim Auswärtsspiel in Sandhausen am 5. Oktober insgesamt sieben Becher auf das Spielfeld geworfen worden waren. Bis zu 700 Euro können die Mannheimer für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der SC Verl ist mit 3.150 Euro zur Kasse gebeten worden. Damit ahndete das Sportgericht das Abbrennen von neun pyrotechnischen Gegenständen im Fanblock der SCV bei der Partie gegen den SV Sandhausen am 26. Oktober. Der Sportclub kann bis zu 1.050 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. In der Strafentabelle rückt Mannheim mit einer Gesamtsumme von 7.195 Euro in dieser Saison auf Platz 7 vor, Verl steigt auf Rang 14 ein.