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·15. September 2022
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Von der Liga wurde Garcia für vier Spiele gesperrt. Auf zivilrechtlichem Wege droht ihm allerdings nichts. Wie der Verein von Schubert gegenüber “Radio SRF” bestätigt, wurde auf eine entsprechende Klage verzichtet, obwohl diese grundsätzlich möglich gewesen wäre. Anwalt Marc Kirchhofer erklärt gegenüber “SRF”, dass die Verletzung derart gravierend ist, dass eine strafrechtliche Relevanz vorliegt, was das in Kauf nehmen einer Verletzung anbelangt.
Bisher gab es im Schweizer Profifussball zwei Fälle, die tatsächlich vor einem Zivilgericht landeten. Lucien Favre klagte Pierre-Albert Chapuisat nach einem Foul 1985 wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Ein zweiter Fall ist jüngeren Datums. Es ging um ein Brutalo-Foul vom früheren Aarau-Profi Sandro Wieser an Gilles Yapi von YB. Der Ivorer warf seinem Gegenspieler schwere Körperverletzung vor. Wieser wurde zunächst verurteilt, in zweiter Instanz jedoch freigesprochen.