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·2. Juli 2024
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Das DFB-Sportgericht hat getagt und Schalke 04 sowie den 1. FC Magdeburg wegen Verfehlungen ihrer Anhängerschaft zu vier- bzw. fünfstelligen Geldstrafen verurteilt. Beide Vergehen stammen aus der Endphase der Saison.
Der 1. FC Magdeburg wurde zu einer Strafzahlung von 5.600 € verdonnert. Davon können 1.900 € für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke genutzt werden. Diese Maßnahmen müssen dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachgewiesen werden. Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes erhob im Einzelrichterverfahren in zwei Punkten Anklage gegen den Verein. Zum einen hatten Anhänger des FCM vor dem Spiel gegen Hansa Rostock am 21. April einen Böller entzündet. In Folge dessen musste ein Sanitäter mit einem Knalltrauma medizinisch versorgt werden. Zum anderen wurde in der 18. Spielminute des Spiels ein weiterer Böller gezündet.
Schalke 04 muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Ebenfalls im Einzelrichterverfahren wurden die Knappen zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 € verurteilt. Davon können 6.000 € für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Auch Schalke muss diese bis spätestens 31. Dezember 2024 dem DFB nachweisen. Vor dem Spiel gegen Hansa Rostock am 11. Mai zündeten die Anhänger der Schalke mindestens 30 Rauchtöpfe. Beide Vereine haben ihren Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.