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·19. September 2025

TSG Hoffenheim: Stadionverbot für Berater aufgehoben

Artikelbild:TSG Hoffenheim: Stadionverbot für Berater aufgehoben

Spielerberater Roger W. hat vor dem Landgericht Heidelberg einen wichtigen Etappensieg gegen die TSG Hoffenheim errungen. Das von den Kraichgauern verhängte Stadionverbot wurde von den Richtern gekippt. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einem hinreichenden Grund, um den Berater vom Besuch der PreZero Arena auszuschließen.

Zutritt könne nicht verwehrt werden

Auch die von der Beratungsagentur ROGON angemietete VIP-Loge darf W. weiter nutzen. Da das Stadion grundsätzlich für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sei, könne dem Berater der Zutritt nicht verwehrt werden. Anders verhält es sich jedoch beim Trainingsgelände: Da dieses nicht öffentlich zugänglich ist, bleibt das dort ausgesprochene Hausverbot bestehen. Beide Parteien haben nun einen Monat Zeit, um beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung einzulegen.


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Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe im Kern zutreffen. W. habe die beleidigenden und drohenden Aussagen tatsächlich getätigt. Dennoch werteten die Richter diese nicht als ausreichende Grundlage für ein Stadionverbot. Begründung: Die Äußerungen liegen mehrere Monate zurück und wurden nicht in der Öffentlichkeit verbreitet.

Die TSG Hoffenheim hatte Roger W. vor Beginn der laufenden Spielzeit medienwirksam zur „unerwünschten Person“ erklärt. Neben dem Stadionverbot durfte er auch die ROGON-Loge nicht mehr betreten. Hintergrund waren Sprachnachrichten und ein Telefongespräch im Frühjahr 2025, in denen er Mitglieder der Klubführung beleidigt und bedroht haben soll.

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