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·20. September 2024
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Eigentlich war der Böllerwerfer von Essen aus dem Spiel gegen Preußen Münster Anfang 2022 schon verurteilt worden, nun wird das Verfahren jedoch nochmal aufgerollt. Der Täter soll eine neue Strafe bekommen.
Zwei Jahre Haft! Dieses Urteil hatte das Landgericht Essen Mitte Dezember 2022 gefällt, die Haftstrafe nach Berufung des Angeklagten dann aber zur Bewährung ausgesetzt. Nun hat sich das Oberlandesgericht Hamm eingeschaltet und das Urteil aufgehoben – weil es das Strafmaß für nicht ausreichend hält, wie die "dpa" berichtet. Demnach habe der Angeklagte bei der Tat wegen früherer Verurteilungen gleich doppelt unter Bewährung gestanden. Entsprechend müsse die Strafzumessung nun nochmals vor dem Landgericht verhandelt werden. Wann das geschehen wird, ist noch offen.