VfB-Einspruch gegen Woltemade-Sperre zurückgewiesen | OneFootball

VfB-Einspruch gegen Woltemade-Sperre zurückgewiesen | OneFootball

In partnership with

Yahoo sports
Icon: feverpitch.de

feverpitch.de

·15. April 2025

VfB-Einspruch gegen Woltemade-Sperre zurückgewiesen

Artikelbild:VfB-Einspruch gegen Woltemade-Sperre zurückgewiesen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten VfB Stuttgart gegen die Gelb-Rote Karte für Nick Woltemade verworfen. „Da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen“, sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Damit bleibt die Sperre für das kommende Ligaspiel bei Union Berlin (19. April) bestehen.

Details zum Vorfall und der Schiedsrichterentscheidung

Woltemade hatte in der Partie gegen Werder Bremen (1:2) nach einem Zweikampf mit Niklas Stark (49.), bei dem er seinen Gegenspieler mit dem Arm im Gesicht traf, zunächst die erste Gelbe Karte gesehen. Beim Platzverweis (65.) hatte Woltemade Mitchell Weiser nicht wie anzunehmen im Gesicht getroffen, sondern nur mit der Fußspitze am Knöchel berührt. Der VfB legte am Montag Einspruch ein, da aus VfB-Sicht ein „Irrtum des Schiedsrichters“ vorgelegen habe. Schiedsrichter Daniel Schlager habe allerdings auf Nachfrage erklärt, betonte Oberholz in der Begründung des Sportgerichts, „dass er ein Foulspiel von Nick Woltemade geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtslos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul.“ Damit habe Schlager „eine Tatsachenentscheidung“ getroffen.


OneFootball Videos


Der VfB zeigte sich „enttäuscht über die Entscheidung“, da es „aus unserer Sicht eben doch ein klarer Irrtum des Schiedsrichters vorlag“, sagte Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle: „Im aktuellen Fall bleibt uns nichts anderes übrig, als die Entscheidung des Sportgerichts zu akzeptieren, auch wenn definitiv ein mehr als ungutes Gefühl bleibt.“

Foto  ©  IMAGO/Silas Schüller/SID/IMAGO/Silas Schueller/DeFodi Images

Impressum des Publishers ansehen