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·23. Februar 2024

Weil Neymar hohe Summe zahlte: Haftstrafe von Dani Alves fiel wesentlich geringer aus

Artikelbild:Weil Neymar hohe Summe zahlte: Haftstrafe von Dani Alves fiel wesentlich geringer aus

Daniel Alves muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Eine Zahlung von Neymar soll den ehemaligen Barça-Star vor einer wesentlich längeren Haftstrafe bewahrt haben.

Dani Alves ist am Donnerstag in Spanien wegen sexueller Aggression zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der 40-Jährige saß schon vor dem Urteil seit gut einem Jahr in Untersuchungshaft, nachdem ihn eine junge Frau beschuldigt hatte, sie in der Nacht zum 31. Dezember 2022 in einer Toilette eines Nachtclubs in Barcelona zum Sex gezwungen zu haben.


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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass "der Angeklagte die Beschwerdeführerin abrupt packte, sie zu Boden warf, festhielt und vaginal in sie eindrang, obwohl sie nein gesagt hatte und gehen wollte", stand in der Mitteilung des Gerichts.

Die gegen Alves verhängte Gefängnisstrafe wäre wohl wesentlich länger ausgefallen, hätte Neymar seinem guten Kumpel, beide kennen sich von der brasilianischen Nationalmannschaft und vom FC Barcelona, nicht mit einer hohen finanziellen Zahlung ausgeholfen.

Neymar zahlte "mildernder Schadenersatz" für Dani Alves

Nach Informationen des brasilianischen Nachrichtenportals UOL zahlte Neymar jene 150.000 Euro Entschädigung, die dem Opfer im Rahmen des Urteils zugesprochen wurden. Diese Summe wird im Urteil als "mildernder Schadenersatz" bezeichnet. Neymars Familie stellte Alves außerdem Gustavo Xisto, einen der ältesten Rechtsvertreter der Unternehmen von Neymars Vater, zur Verfügung.

Neymar hat somit dazu beigetragen, dass sein Freund Alves nicht noch länger ins Gefängnis gehen muss. Denn die spanische Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis gefordert, die Privatankläger forderten sogar zwölf Jahre.

Daniel Alves wird nach Verbüßung seiner vier Jahre und sechs Monate für fünf Jahre unter Aufsicht freigelassen. Dem Brasilianer ist es außerdem untersagt, sich der Wohnung oder dem Arbeitsplatz des Opfers zu nähern.

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