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·17 September 2024

DFB-Sportgericht: Geldstrafen für Fortuna, Paderborn und Hannover

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat drei Geldstrafen in zwei Wettbewerben ausgesprochen. Betroffen sind jeweils die Zweitligisten. Fortuna Düsseldorf, der SC Paderborn 07 und Hannover 96 müssen für den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen zahlen.

Insgesamt 3.000 Euro werden fällig

Fortuna Düsseldorf bestritt im DFB-Pokal das Erstrunden-Match gegen Dynamo Dresden und schied aus. Auf den Rängen wurden während der Partie zwei Bengalische Feuer abgebrannt, sodass eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei den Rheinländern fällig wird. Bis zu 400 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.


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Auch der SC Paderborn 07 zahlt die gleiche Summe für das Entzünden von zwei Rauchtöpfen, was beim Einlaufen der Zweitliga-Partie gegen den SV Darmstadt 98 geschah. Auch die Ostwestfalen können ein Drittel der Summe investieren. Außerdem wurde Hannover 96 verurteilt, weil im Spiel gegen Jahn Regensburg ein Knallkörper gezündet wurde. Dafür werden 600 Euro fällig. Alle Vereine stimmten ihrem jeweiligen Urteil zu.

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