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VfL Osnabrück

·8 January 2026

DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafen

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Strafe belegt.

In einem der beiden Verfahren wurde der VfL mit einer Geldstrafe von 36.260 Euro belegt. Anlass hierfür war das Abbrennen bengalischer Feuer durch Osnabrücker Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit der Partie gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. November 2025.


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In einem weiteren Verfahren verhängte das DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 5.250 Euro. Diese Entscheidung steht im Kontext des Auswärtsspieles in Verl am 30. November, bei dem ebenfalls bengalische Feuer im Osnabrücker Fanblock gezündet wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


Text: Neelke Ulferts Foto: VfL Osnabrück

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