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·13 April 2026
Einspruch erfolgreich: Keine Sperre für S04-Verteidiger Ndiaye

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Am kommenden Sonntag (13:30 Uhr) kann der FC Schalke 04 auf Moussa Ndiaye zurückgreifen, obwohl der Abwehrspieler in der vergangenen Partie vom Platz gestellt wurde. Gegen die irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters hat der Verein erfolgreich Einspruch eingelegt.
In der 7. Spielminute foulte Moussa Ndiaye seinen Gegenspieler Lukas Petkov. Zu Beginn der zweiten Hälfte kam es erneut zu einem regelwidrigen Zweikampf, der dieses Mal vom Elversberger ausging. Doch Schiedsrichter Michael Bacher zeigte dem S04-Verteidiger die zweite gelbe Karte - und damit Gelb-Rot. Doch eine Sperre muss Ndiaye deshalb nicht verbüßen, denn ein Einspruch der Königsblauen beim DFB-Sportgericht war erfolgreich. Die erste Verwarnung bleibt bestehen, aber die Ampelkarte wurde annulliert.
"Nach telefonischer Anhörung des Unparteiischen durch das Sportgericht und einer Inaugenscheinnahme der Fernsehbilder steht fest, dass in dem Zweikampf tatsächlich der Elversberger Spieler gefoult hat, während Schalkes Nummer 16 selbst kein Vergehen begangen hat", heißt es dazu auf der S04-Homepage. "Bacher hat eingeräumt, dass er sich in Bezug auf den regelwidrig handelnden Spieler geirrt hat und Ndiaye in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen hat." Dadurch liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters, die zur Aufhebung der Sanktion führt. Ndiaye ist somit gegen Preußen Münster spielberechtigt.
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