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·1 April 2026
Wegen Betrugsverdachts: Anklage gegen Ex-Preußen-Kapitän Marc Lorenz

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat offizielle Anklage gegen Marc Lorenz erhoben. Der Ex-Kapitän von Preußen Münster wird sich wegen des Verdachts von gewerbsmäßigen Betrugs verantworten müssen.
Der Vorwurf: Lorenz soll zwischen dem 12. Dezember 2022 und dem 26. Juni 2025 "die auf seiner Tätigkeit als Profifußballer beruhende lokale Prominenz" für Spendenaktionen zu wohltätigen Zwecken genutzt zu haben und gesammelten Gelder aus insgesamt 3.700 Einzelspenden in Höhe von 54.000 Euro erst einmal für sich behalten haben. In der Anklage ist die Rede vom gewerbsmäßigen Betrug, bei dem in insgesamt zehn Spendenaktionen Geldbeträge zu wohltätigen Zwecken gesammelt worden sein sollen, ohne diese tatsächlich weitergeleitet zu haben.
Insbesondere sollen dabei Spendenaktionen der "Clinic Clowns" des Universitätsklinikums Münster betroffen sein. Unter anderem zugunsten einer Familie, deren erst wenige Monate altes Kind verstorben war. Der Fußballer bestreitet das und hatte bereits über seinen Verteidiger erklärt, die Spendengelder wegen privater finanzieller Schwierigkeiten lediglich verzögert weitergeleitet zu haben. Die späteren Zahlungen im August 2025 und kurz vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2026 stünden somit einer Betrugsstrafbarkeit entgegen.
Mit Preußen außergerichtlich geeinigt
Die Staatsanwaltschaft bewertet dies offenbar anders. Demnach seien die verspäteten Zahlungen, die womöglich nur aus Sorge um den Fortbestand seines Vertrags bei Preußen Münster erfolgten, lediglich eine nachträgliche Wiedergutmachung und damit für die strafrechtliche Bewertung unerheblich. Für Lorenz gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Bei den Preußen war der ehemalige Mittelfeldspieler bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe fristlos gekündigt worden. Nachdem Lorenz dagegen vor dem Arbeitsgericht klagte, konnten sich beide Parteien außergerichtlich einigen. Ein juristisches Nachspiel ergibt sich möglicherweise dennoch für Lorenz. Darüber entscheidet nun das Amtsgericht.









































