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·22 de abril de 2025
Ausstiegsklausel enthüllt: BVB an deutschem Nationalspieler interessiert

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Auch wenn Transfers innerhalb der Bundesliga oftmals kritisch gesehen werden, war Borussia Dortmund in den vergangenen Jahren nie abgeneigt, sich bei der Konkurrenz zu bedienen. Im Sommer könnte es ein weiteres Mal dazu kommen.
Bei Borussia Dortmund läuft die Kaderplanung für die kommende Saison aufgrund des unvorhersehbaren Saisonausgangs bislang noch mit angezogener Handbremse. Dennoch sondieren die BVB-Verantwortlichen bereits den Markt nach potenziellen Neuzugängen und blicken laut Sky einmal mehr auf die direkte Konkurrenz.
Dem Pay-TV-Sender zufolge ist mit Robin Koch der nächste deutsche Nationalspieler auf dem Radar der Westfalen aufgetaucht. Hintergrund ist der Engpass in der Innenverteidigung, wo mit Nico Schlotterbeck der Abwehrchef monatelang ausfällt und somit nur Waldemar Anton und Niklas Süle als A-Lösung zur Verfügung stehen. Dass der BVB im Sommer auf der Innenverteidiger-Position tätig wird, ist nicht erst seit den Gerüchten um eine Hummels-Rückkehr wahrscheinlich.
Bei Koch könnte der BVB erneut von einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen, denn wie Sky berichtet, ist in seinem bis 2027 laufenden Vertrag bei Eintracht Frankfurt eine solche enthalten. Für 18 bis 20 Millionen Euro darf er die SGE demnach im Sommer verlassen. Konkrete Gespräche sollen zeitnah folgen, heißt es weiter.
Entscheidend für den BVB wäre die Qualifikation für die Champions League, bei der die Frankfurter als Tabellendritter derzeit die besseren Karten haben als die Westfalen. Daher ist die Zukunft des 28-Jährigen laut Sky völlig offen. In Frankfurt ist Koch unter Dino Toppmöller unumstritten gesetzt, kommt in wettbewerbsübergreifend 39 Partien zum Einsatz.
Koch würde sich im Falle eines BVB-Transfers in eine Liste prominenter Namen einreihen, die innerhalb der Bundesliga nach Dortmund gewechselt sind. Allein vor der aktuellen Saison kamen mit Serhou Guirassy und Waldemar Anton zwei Spieler vom VfB Stuttgart – ebenfalls beide per Ausstiegsklausel. Damit Koch der Nächste wird, muss allerdings noch einiges passieren.