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·7 de septiembre de 2025

Nach Wirbel um Wahlempfehlung beim 1. FC Köln: Das sagt Rechtsexperte Professor Alexander Scheuch

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Nach Wirbel um Wahlempfehlung beim 1. FC Köln: Das sagt Rechtsexperte Professor Alexander Scheuch

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Simon Bartsch

7 September, 2025

In drei Wochen wird beim 1. FC Köln ein neues Präsidium gewählt. Zuletzt gab es Wirbel um eine öffentliche Wahlempfehlung des Kölner Beirats, dem daraufhin fehlende Neutralität und eine Beeinflussung der Wahl vorgeworfen wurde. Viel Wirbel um die Wahlempfehlung beim 1. FC Köln: So schätzt ein Jurist die Lage ein.

Viel Wirbel gab es unter der Woche über die Wahlempfehlung beim 1. FC Köln: So schätzt ein Jurist die Lage ein. Wir haben mit Professor Dr. Alexander Scheuch gesprochen.

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Der Wahlkampf um das Präsidentenamt beim FC geht so langsam auf die Zielgerade und die Bandagen werden ganz offensichtlich härter. Unter der Woche sprach der Beirat des 1. FC Köln eine Wahlempfehlung aus und sorgte damit gerade bei den nicht empfohlenen Teams für Irritation – zumindest folgte die Antwort vom Team Adenauer recht schnell. „Wir sind zutiefst irritiert über das Vorgehen des Beirats, weil wir im Vorfeld des Gesprächs nicht darüber informiert wurden, dass am Ende eine öffentliche Wahl-Empfehlung durch dieses Gremium abgegeben wird“, hieß es in einem Statement und weiter: „Wir sind zudem enttäuscht darüber, dass die immer wieder kommunizierte Neutralität des Vereins durch die zugehörigen Gremien erneut verletzt wird. Sowohl Mitgliederrat als auch der Beirat haben eine Wahl-Empfehlung ausgesprochen und wollen die Wahl damit erheblich beeinflussen.“

Hätte der Beirat die Empfehlung aussprechen dürfen?

Auch Professor Dr. Alexander Scheuch war von der Empfehlung grundsätzlich überrascht. „Dass es noch eine Empfehlung des Beirats geben würde, hatte ich so konkret nicht auf dem Schirm. Welche Gremien bei der Wahl des Vorstands ein Vorschlagsrecht haben, eine Empfehlung abgeben oder sonst wie involviert sind, ist von Verein zu Verein sehr unterschiedlich“, sagt der Jurist, der einst selbst in der Rechtsabteilung der Kölner tätig war. „Der FC verfügt über relativ viele Gremien, sodass sich die Frage, wer hier wann wie aktiv werden muss oder darf eher stellt, als bei anderen Clubs.“ Und dieses Thema treibt offenbar nicht nur die Teams um. Auch in den Sozialen Medien wird über das Thema diskutiert. Vor allem eine Frage: Hätte der Beirat die Empfehlung überhaupt aussprechen dürfen?

„Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn dass ein Verein bei der Vorstandswahl in gewissem Maß auf Chancengleichheit und damit auch auf Neutralität achten muss, ist sicher so“, sagt Scheuch. So dürften beispielsweise Namen auf Stimmzetteln nicht unterschiedlich groß oder dick geschrieben sein. „Was Empfehlungen im Vorfeld zur Wahl angeht, ist das aber schwieriger zu beurteilen. Der Mitgliederrat hat ja zum Beispiel ausdrücklich die Aufgabe, ein Team vorzuschlagen. Hinter diesen Vorschlag muss er sich dann natürlich auch stellen dürfen“, so der Experte weiter. Werbung dürfe er insofern durchaus machen. „Der Beirat hat hingegen primär die Aufgabe, den Vorstand zu beraten. Dazu gehören erstmal keine Wahlempfehlungen. Aber selbstredend hat der Beirat ein Interesse, dass Personen gewählt werden, mit denen er gut zusammenarbeiten kann.“

„Das wird auch das Ziel gewesen sein“

Und Scheuch weiter: „Die Satzung sagt auch, dass der Beirat den Verein und dessen Ansehen fördern soll. Da kann man schon auf den Gedanken kommen, dass eine halbwegs zurückhaltend formulierte Empfehlung für eine solche Wahl zu seinen Aufgaben zählt.“ Und es gibt noch einen anderen Aspekt: „Beim FC kommt dazu, dass der Mitgliederrat laut Satzung vor seinem Wahlvorschlag auch den Beiratsvorsitzenden anhören muss. Insofern ist der Beirat also selbst ein Stück weit in die Auswahl involviert. Auch das ist ein Argument dafür, dass der Beirat eine Empfehlung aussprechen darf. Ich will aber nicht verhehlen, dass es bei einer so wenig konkreten Grundlage in der Satzung auch Argumente für die Gegenmeinung gibt“, sagt Scheuch.

Unterm Strich steht dennoch der vom Team Adenauer öffentlich geäußerte Vorwurf, dass der Beirat in die Wahl eingegriffen habe. Es bleibt ein Geschmack. „Eingegriffen hat er sicherlich. Das wird auch das Ziel gewesen sein“, sagt Scheuch. „Wenn der Beirat davon ausginge, seine Empfehlung sei ohnehin wirkungslos, hätte er sie nicht ausgesprochen. Die Frage ist allerdings: Durfte er eingreifen? Dafür sehe ich, wie gesagt, einige ganz ordentliche Argumente. Eindeutig ist die Lage aber nicht. Ich hoffe, dass der Beirat Für und Wider gut abgewogen hat, bevor er die Empfehlung ausgesprochen hat.“


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