Löwenmagazin
·25 de febrero de 2026
TSV 1860 stellt klar: Merchandising GmbH hat keine Legimitation für Abmahnungen

In partnership with
Yahoo sportsLöwenmagazin
·25 de febrero de 2026

Sowohl der Mutterverein TSV München von 1860 e.V. als auch die TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA stellen in einer gemeinsamen Stellungnahme klar, dass Abmahnungen seitens der TSV 1860 Merchandising GmbH nicht legimitiert sind.
Die TSV 1860 Merchandising GmbH darf markenrechtlich nicht gegen Fans vorgehen. Das wurde bereits 2019 festgestellt, als das Fanshop-Unternehmen gegen die Löwenfans gegen Rechts vorgegangen ist. Ohne die Legimitation durch die Profifußball KGaA sind Abmahnungen nicht möglich. Und die liegt in aktuellen Fällen auch nicht vor, wie der TSV 1860 bekannt gibt.
Denn aktuell gibt es wohl wieder Abmahnungen. „Die Abmahnungen richten sich gegen Personen, welche Fanartikel oder Liebhabereien wie Pins, Aufnäher oder Sticker mit 1860-Bezug über Plattformen wie z.B. eBay zum privaten Verkauf angeboten haben bzw. anbieten. Dabei werden seitens der TSV 1860 Merchandising GmbH angebliche Markenrechtsverletzungen geltend gemacht und über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei empfindliche Geldforderungen gestellt“, heißt es in der Stellungnahme. Das verwundert, hatte die Merchandising GmbH doch bereits vor 2019 erklärt bekommen, dass ausschließlich die Profifußball KGaA abmahnen darf.
Deshalb erklärt das Präsidium und die Geschäftsführung der Löwen: „Wir stellen unmissverständlich klar: Diese Abmahnungen entbehren einer rechtlichen Grundlage. Die TSV 1860 Merchandising GmbH ist nicht aktivlegitimiert, das bedeutet, sie ist nicht berechtigt, im eigenen Namen Rechte aus den Marken des TSV 1860 München geltend zu machen und entsprechende Forderungen zu stellen. Eine solche Legitimation wurde ihr zu keinem Zeitpunkt eingeräumt.“
Dabei wird auch auf den Fall im Jahr 2019 hingewiesen: „Bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 19 O 2230/19) im Jahr 2019, das in ein rechtskräftiges Urteil zum Nachteil der TSV 1860 Merchandising GmbH mündete, konnte die TSV 1860 Merchandising GmbH in einem ähnlich gelagerten Fall eine Befugnis zur Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche hinsichtlich der Marken der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nicht nachweisen. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert.“
Die Merchandising GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen. Alleiniger Gesellschafter ist Ismaiks HI Squared International. Deshalb erklärt e.V. und Profifußball KGaA: „Zudem weisen wir darauf hin, dass die Geschäftsführung der TSV 1860 Merchandising GmbH weder dem TSV München von 1860 e.V., noch der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA weisungsunterstellt ist. Sowohl die TSV 1860 Merchandising GmbH als auch die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wurden bereits schriftlich zur sofortigen Einstellung sämtlicher einschlägigen Abmahnungsaktivitäten aufgefordert.“
Deutlich macht man seitens der Löwen, das man in gerechtfertigten Fällen auch rechtliche Schritte einleitet: „Im Falle klarer gewerblicher Produktpiraterie ist die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA selbstverständlich bereit, gemeinsam mit der TSV 1860 Merchandising GmbH eine Lösung zum Schutze der Marken des TSV 1860 München zu finden – vorausgesetzt, es liegt ein nachvollziehbarer und begründeter Einzelfall vor, bei dem eine Rechtsdurchsetzung verhältnismäßig und wirtschaftlich sinnvoll ist. In diesen Fällen behält sich die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA vor, entweder eine entsprechende Legitimation zu erteilen oder selbst tätig zu werden.“
Abschließend erklären die Löwen: „Für uns steht fest: Die Löwenfamilie lebt vom Miteinander. Unrechtmäßige Abmahnungen spalten – wir setzen auf Aufklärung, Rechtssicherheit und den Schutz unserer Mitglieder und Fans.“
Die TSV 1860 Merchandising GmbH hat dem Gesamtkonstrukt des TSV 1860 Profifußball mit derartigen Aktionen natürlich wieder mal einen Bärendienst erwiesen.









































