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·4 mars 2026
Diese 28 Viertligisten haben die Zulassung zur 3. Liga beantragt

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Am 2. März endete für die Dritt- und Viertligisten die Frist zur Abgabe der Lizenzunterlagen für die kommende Drittliga-Saison. Neben allen 20 aktuellen Drittligisten nehmen auch 28 Klubs aus der Regionalliga am Zulassungsverfahren teil – drei mehr als im Vorjahr. Das gab der DFB am Mittwoch bekannt.
Nach Recherchen von liga3-online.de handelt es sich dabei um folgende Teams:
West
Südwest
Bayern
Nordost
Nord
Keine Zulassung beantragt hat unter anderem Bayern-Spitzenreiter 1. FC Nürnberg II. Begründet hatte der Klub die Entscheidung mit "infrastrukturellen" und "wirtschaftlichen" Themen sowie mit dem bisherigen Ausbildungskonzept. Auch die Ex-Drittligisten Halle und Zwickau sind nicht dabei. Während der HFC unter "Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie einer realistischen Bewertung der sportlichen Erfolgsaussichten" von einer Antragstellung absah, verwies der FSV auf seine finanzielle Situation.
Derzeit drücken die Schwäne noch Verbindlichkeiten von 900.000 Euro, die "Schritt für Schritt" abgebaut werden sollen. "Mitunter hätten wir die Lizenz erhalten, aber nur mit hohen und nicht stemmbaren Auflagen und Risiken, die wir in diesem Jahr noch nicht eingehen wollen." Perspektiv sollen aber die Voraussetzungen für die Drittliga-Zulassung geschaffen werden. "Denn eins ist klar: Auf ewig einrichten wollen wir uns in der Regionalliga nicht", betont der FSV, der seit 2023 in der Regionalliga spielt.
Voraussichtlich bis Mitte April wird den Klubs der erste Bescheid zugehen. "Darin wird dem jeweiligen Bewerber die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche", teilte der DFB mit. Hat ein Klub Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung bis zum 3. Juni erfolgen. Auflagen hingegen müssen erst im Laufe der Saison erfüllt werden.
Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Direkt aufsteigen werden in dieser Saison die Meister der Staffeln West, Südwest und Nord, während die Sieger der Staffeln Bayern und Nordost den vierten Aufsteiger in zwei Entscheidungsspielen ermitteln. Die Frist für die Zweitligisten zur Abgabe der Lizenz-Unterlagen läuft unterdessen noch bis zum 16. März.









































