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·13 novembre 2025
PFDK-Beschlüsse: TFF verhängt Sperren – Höchststrafen gegen fünf Profis, Galatasaray legt Einspruch ein

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·13 novembre 2025

Der türkische Fußballverband (TFF) hat die jüngsten Entscheidungen des Disziplinarausschusses für Profi-Fußball (PFDK) im Rahmen der Wettuntersuchung veröffentlicht. Demnach wurden insgesamt 101 Fußballer aus Trendyol Süper Lig und 1. Lig mit Sperren belegt; in einem weiteren Fall laufen Untersuchung und Verwaltungsmaßnahme fort.
Gemäß Artikel 57 der Fußballdisziplinaranweisung liegt die Obergrenze bei zwölf Monaten. Fünf Akteure wurden mit der Höchststrafe belegt. Die von der PFDK aufgeführten Profis:
Alassane Ndao – TÜMOSAN Konyaspor Abdulsamet Burak – Zecorner Kayserispor Oktay Aydin – Amedspor Sportif Faaliyetler Orkun Özdemir – Boluspor Ali Sasal Vural – Özbelsan Sivasspor
Nach Veröffentlichung der individuellen Urteile gegen Eren Elmali und Metehan Baltaci kündigte Galatasaray an, in beiden Fällen Berufung einzulegen. Laut TFF wurde Metehan Baltaci mit einer Neun-Monats-Sperre belegt. Eren Elmali erhielt unter Anwendung von Artikel 13 eine 45-Tage-Sperre vom Spielrecht. Wie verlautet, gelten die Sanktionen wettbewerbsübergreifend und betreffen damit auch europäische Spiele.
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Die PFDK-Beschlüsse verweisen auf Artikel 57 der Disziplinaranweisung, der direkte und indirekte Wetten sowie entsprechende Beteiligungen untersagt und Sperren bis zur Jahresobergrenze vorsieht. In einem Fall wurde betont, dass Ermittlungen und Vorsichtsmaßnahme fortgeführt werden; eine endgültige Entscheidung steht dort noch aus.
Für die betroffenen Klubs geht es um Kadersteuerung in Liga- und internationalen Wettbewerben, während juristische Schritte laufen. Galatasaray will „sofort“ Rechtsmittel prüfen, um Wirkung und Dauer der Sperren überprüfen zu lassen. Parallel bleibt der TFF bei seiner Linie, die Verfahren nach Maßgabe der Disziplinarordnung konsequent zu Ende zu führen.
Mit den nun veröffentlichten Sanktionen verlagert sich der Fokus auf Berufungen und mögliche Anpassungen einzelner Entscheidungen. Maßgeblich werden Einzelfallprüfung, Zeitbezug der Handlungen und die vollständige Beweislage sein – Faktoren, die bereits in den jüngsten Stellungnahmen der Beteiligten betont wurden.









































