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·16 Maret 2026
Bayern-Einspruch gegen Diaz-Sperre: DFB trifft Entscheidung!

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·16 Maret 2026

Der FC Bayern ist mit seinem Einspruch gegen die Sperre von Luis Diaz gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nun eine endgültige Entscheidung getroffen.
Der Einspruch des FC Bayern gegen die Gelb-Rote Karte von Luis Diaz aus dem Bundesligaspiel bei Bayer Leverkusen bleibt ohne Erfolg. Wie der Deutsche Fußball-Bund offiziell mitteilte, hat das DFB-Sportgericht den Protest der Münchner im Einzelrichterverfahren als unbegründet verworfen.
Damit bleibt die automatische Sperre von einem Bundesligaspiel bestehen.
Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, erläuterte die Entscheidung so: „Schiedsrichter Dingert hat auf Nachfrage angegeben, dass er wahrgenommen habe, dass Spieler Diaz beim Sprint in den Strafraum ohne Einwirkung des Leverkusener Torwartes abgehoben sei, was er als unsportliche Schwalbe bewertet habe. Zwar habe er den späteren Treffer am Fuß erst nach Ansicht der Videoaufnahmen nach dem Spiel wahrgenommen. Aber auch unter Berücksichtigung dessen hätte Spieler Diaz zuvor den Kontakt gesucht und gefunden, seine Entscheidung sei daher nicht komplett falsch gewesen.“
Oberholz ergänzte zudem: „Dass die Entscheidung des Schiedsrichters unter Berücksichtigung der Fernsehbilder wahrscheinlich so nicht erfolgt wäre, ist für die sportgerichtliche Wertung nicht erheblich. Entscheidend ist, dass sich der Vorgang als Tatsachenentscheidung darstellt, die nur dann korrigiert werden kann, wenn sie gravierend, offenkundig und ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. Das ist hier nicht der Fall.“
Diaz war in der 84. Minute des Bundesliga-Spiels zwischen Bayer Leverkusen und dem FC Bayern mit Gelb-Rot vom Platz gestellt worden. Schiedsrichter Christian Dingert hatte eine Szene im Strafraum als Schwalbe bewertet.
Grundsätzlich zieht eine Gelb-Rote Karte automatisch eine Sperre von einem Spiel nach sich. Laut Regelwerk wird die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters durch den Weltverband FIFA grundsätzlich geschützt.
Eine Korrektur ist nur möglich, wenn ein offensichtlicher Irrtum vorliegt. Genau das sah das DFB-Sportgericht in diesem Fall jedoch nicht als gegeben an.
Der FC Bayern hatte am Sonntag offiziell Einspruch gegen die Sperre eingelegt. Hintergrund waren mehrere umstrittene Entscheidungen im Spiel gegen Leverkusen.

Foto: IMAGO
Auch Schiedsrichter Dingert hatte nach der Partie selbst eingeräumt, dass die Gelb-Rote Karte rückblickend sehr hart gewesen sei.
Mit der Entscheidung des DFB bleibt Diaz nun für ein Bundesligaspiel gesperrt. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann allerdings innerhalb von 24 Stunden erneut Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.









































