MillernTon
·16 Juni 2026
FC St. Pauli: DK, ATGB, Mindestnutzung, Parkverbot

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·16 Juni 2026

Nichts emotionalisiert St. Pauli-Fans so sehr wie das Thema Dauerkarten. Okay, Vereinshymne und Bierpreise vielleicht noch. Aber um die soll es heute nicht gehen, sondern um die ATGB. Hoffentlich ohne Grund für Emotionen.
Die Unruhe war groß am Wochenende Anfang Juni. „Hast Du auch die E-Mail vom Kartencenter bekommen? Man darf die Dauerkarte jetzt nicht mehr einfach so weitergeben! Wenn man erwischt wird, ist sie weg!“So oder ähnlich wurde es vereinzelt geraunt – und um das Wichtigste vorweg zu sagen: Dem ist nicht so.
Doch beginnen wir am Anfang und da mit der besagten E-Mail. Diese haben nämlich gar nicht alle Inhaber*innen einer Dauerkarte erhalten, was den Inhalt, auf den wir gleich noch näher eingehen, vielleicht noch etwas nebulöser machte. Tatsächlich ist es ein normaler Vorgang, dass man bei Abo-Modellen die AGB an alle Personen verschicken muss, rechtlich so vorgeschrieben. Dies gilt im Falle der Dauerkarten beim FC St. Pauli in Form der ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) dann eben auch für alle, die die Dauerkarte im Abo beziehen. Allerdings gibt es ja auch immer noch viele Fans, die die DK jede Saison einzeln erneuern. Diese bekamen die E-Mail nicht, sondern nehmen die ATGB beim erneuten Kauf zur Kenntnis. Oder bestätigen dann zumindest, dies getan zu haben.Wenn also eine Person mit Abo auf eine andere Person ohne Abo traf, beide aber eigentlich im Besitz einer Dauerkarte sind, so erzeugte dies vielleicht schon die erste Verwirrung.
Außerdem wurden in der Mail einzelne Themen angesprochen, von denen zumindest zwei auch konkrete Auswirkungen haben könnten. Schauen wir uns diese genauer an, um vielleicht auch etwas Aufregung aus dem Thema nehmen zu können.
Aus den ATGB des FC St. Pauli:4.5 Ein wichtiger Grund [zur Kündigung] liegt insbesondere dann vor, wenn […] der*die Kund*in die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger 14 (bei einer Saison mit 17 Liga-Heimspielen bzw. weniger als 15 (bei einer Saison mit 19 Liga-Heimspielen) im Rahmen einer Saison stattfindenden Veranstaltungen besucht und auch den Dauerkartenplatz nicht anderen Fans über die offizielle Ticket-Zweitmarktplattform nach Ziffer 10.4 zum Kauf angeboten hat.
Verändern wird sich also die Zahl der Spiele, bei denen die Karte genutzt werden muss – wahlweise von der Person selbst, oder durch persönliche Weitergabe oder auch über den Zweitmarkt. Bisher waren es zwölf Spiele, ab sofort werden es 14 Spiele sein. Wer also bei mehr als drei Spielen verhindert ist und die Karte NICHT anderweitig für eine Nutzung zur Verfügung stellt, droht die Dauerkarte zukünftig zu verlieren. Auch in der abgelaufenen Saison ist dies bereits (mit der erwähnten Grenze von bisher nur zwölf Spielen) so gehandhabt worden, die betroffenen Personen wurden bereits informiert. Die Weitergabe ist hier explizit zwar nur über den Zweitmarkt erwähnt, über die allgemein in 10.3 („Zulässige Weitergabe“) aufgeführten Punkte aber auch als physische Weitergabe mitgemeint.
Diese Mindestnutzung ist sicher auch im Interesse aller. Durch das Angebot des offiziellen Zweitmarkts ist eine Weitergabe auch unkompliziert und mit zumindest nur wenig zeitlichem Vorlauf möglich, auch wenn man die Karte gerade physisch niemandem mehr geben könnte. Im Gegensatz zu anderen Vereinen gibt der FC St. Pauli hier auch keine Beschränkung vor. Bei Werder Bremen muss man die Karte bei 15 Spielen nutzen, durfte sie in der abgelaufenen Saison aber dabei nur für maximal fünf Spiele in den Zweitmarkt geben. Eine ähnliche Beschränkung gab es bisher auch beim HSV, der diese jetzt allerdings zur neuen Saison streicht. Hier muss die Dauerkarte bei mindestens 13 Spielen genutzt werden, eine Weitergabe an den Zweitmarkt ist jetzt auch im Volkspark beliebig oft anrechenbar.
Der Hintergedanke dieser Regelung, die in Abstimmung mit dem Ständigen Fan-Ausschuss (STFA) und dem Fanladen getroffen wurde, ist natürlich, die No-Show-Rate zu minimieren und so möglichst vielen Fans einen Besuch der Spiele zu ermöglichen. Im Idealfall sind also 29.546 Zuschauende im Stadion, kein Ticket verfällt.
Für mehr Verwirrung sorgte bei aufmerksamen Leser*innen aber der folgende Teil:4.1 […] Der Club ist berechtigt, die Zugehörigkeit der Dauerkarte zur berechtigten Person durch Ausweiskontrollen regelmäßig zu überprüfen. Wenn die Identität nicht bestätigt werden kann, liegt ein wichtiger Grund vor, der den Club nach Ziffer 4.5 zur Kündigung berechtigt. […]
Ziel der Änderungen an den ATGB ist es, ein dauerhaftes „Parken“ der Dauerkarte bei anderen Personen zu verhindern. So gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle (fiktives Beispiel) wie den einer Person, die schon lange im außereuropäischen Ausland wohnt, aber formal immer noch im Besitz einer Dauerkarte war – ohne sie überhaupt noch selber zu nutzen. Dies ist nicht im Sinne einer Dauerkarte, die ja grundsätzlich einer Person gehören sollte, die zumindest das Ziel hat, so ziemlich alle Heimspiele einer Saison zu sehen.
Die jetzt in den ATGB verankerte Kontrolle wird, wie uns Berit Rieper vom Kartencenter im Gespräch mitteilte, keine Kontrolle des Personalausweises beim Eingang ins Stadion sein. Sie bietet stattdessen dem Verein eher die Form einer kontrollierten Bestandsaufnahme, die im Fall der Fälle wohl auch über einen längeren Zeitraum möglich sein wird. Beim Abo-Modell oder dem Onlinekauf wäre eine solche Kontrolle nicht bzw. nur mit immensem Aufwand möglich. Eine konkrete Umsetzung ist noch nicht geplant und muss auch nicht zwingend kurzfristig erfolgen. So wäre es aber zum Beispiel möglich, einen vorgegebenen Bereich von mehreren Wochen (inklusive mehrerer Heimspiele) zu benennen, in dem die Person im Besitz der Dauerkarte sich einmal am Stadion ausweisen muss. Dies wäre dann, beispielsweise für Auswärtige, natürlich auch im Rahmen mehrerer Heimspiele möglich.
Weiterhin möglich ist somit auch die Weitergabe, sowohl über den offiziellen Zweitmarkt des Vereins als auch im Freundes- und Bekanntenkreis. Niemand muss Angst haben, am Einlass zu einem Heimspiel nach dem Personalausweis gefragt zu werden und, bei einem anderen Namen als auf der Dauerkarte angegeben, plötzlich die Dauerkarte entzogen zu bekommen.Diese Weitergabe sei auch „ausdrücklich erwünscht“, so Rieper, wenn man selbst nicht zu einem Spiel kann. Das Ziel ist eine möglichst hohe Nutzungsrate bei den Dauerkarten.
Generell gilt, dass die ATGB-Angaben dazu da sind, den Inhaber*innen der Dauerkarten deren Verantwortung bewusst zu machen. Eine Nichtnutzung beziehungsweise dauerhafte Weitergabe ist gegenüber der Gesamtheit der FCSP-Fans unsolidarisch.Im Vorfeld der Saison werde es hierzu auch nochmals eine detailliertere Kommunikation geben.
Wo wir aber schon beim Thema sind: Das Vorkaufsrecht für Dauerkarten läuft noch bis zum Freitag, 26. Juni, um 18.00h. Wer vielleicht gerne spät bucht, sollte sich selbst den Gefallen tun, zumindest schon mal den Log-in zu prüfen. Dieser ist für den Ticketshop ab sofort mit „Mein St. Pauli“-verknüpft, was auch einen sehr großen Datentransfer im Hintergrund nötig machte. Prüft also frühzeitig, ob sowohl die Karte in Eurem Account korrekt hinterlegt wurde und zur Buchung bereit steht, und ob auch ggf. eine Mitgliedschaft oder eine Ermäßigung dort korrekt ausgewiesen wird. Ansonsten braucht es vielleicht noch eine kurze Bearbeitung und es wäre sehr ärgerlich, wenn Euch das vielleicht erst am Freitag um 17.00h auffällt.Bei allen Fragen zur technischen Seite meldet Ihr Euch bei meinstpauli(at)fcstpauli.com. Alle sonstigen Fragen zur Dauerkarte allgemein platziert Ihr bitte wie gehabt bei kartencenter(at)fcstpauli.com.
Forza St. Pauli!// Maik
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