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·27 April 2026
FCZ verzeichnet Justiz-Erfolg: Die Südkurve hätte nicht gesperrt werden dürfen

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·27 April 2026

Der Fall datiert vom Januar 2024. Damals wurde die Zürcher Südkurve von der Stadt Zürich als Folge von zuvor erfolgten Ausschreitungen bei der Partie zwischen dem FCZ und dem FC Basel für die Partie gegen Lausanne-Sport am 31. Januar 2024 gesperrt. Das Zürcher Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Sperrung des Stehplatzsektors nur einen geringen Gewinn an Sicherheit versprochen hat, weshalb die geschützten Interessen der Fans höher zu gewichten gewesen seien. Dies ist aber nicht geschehen.
Der FCZ erhob damals Rekurs. Dieser wurde vom Statthalteramt gutgeheissen. Der Super League-Klub verzeichnet nun also einen juristischen Erfolg. Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden.









































