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·9 Januari 2025

Nach Sportgerichtsurteil: Union Berlin legt Berufung ein

Gambar artikel:Nach Sportgerichtsurteil: Union Berlin legt Berufung ein

Der 1. FC Union Berlin wird gegen die Umwertung des Bundesliga-Spiels gegen den VfL Bochum durch das Urteil des DFB-Sportgerichts Berufung einlegen. Das teilten die Eisernen am Donnerstagabend mit, nachdem das Präsidium darüber entschieden hatte.

Begründung von Präsident Dirk Zingler

Unions Präsident Dirk Zingler begründet die Entscheidung in der Pressemitteilung wie folgt: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten. Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen, insbesondere dann, wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden. Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes. Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen. Das heutige Urteil zeigt zudem, dass die oft benutzte „Hinzurechnung“ eines Ereignisses zu einem Verein fragwürdig, oft sogar falsch ist. Wenn die Konsequenzen daraus sich sogar zu Lasten unbeteiligter Vereine erstrecken, wird es vollkommen absurd.“ Zur ursprünglichen Meldung vom 9. Januar 2025:


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Bochum gewinnt Spiel gegen Union am grünen Tisch

Der VfL Bochum hat den nächsten Saisonsieg errungen: Das Sportgericht des DFB wertete das Spiel gegen den 1. FC Union Berlin, das sportlich 1:1 endete, nach Einspruch mit 2:0 für den Revierklub. Gegen dieses am Donnerstag verkündete Urteil kann innerhalb von einer Woche Berufung eingelegt werden. Hintergrund der Angelegenheit ist ein während der Partie erfolgter Wurf eines Feuerzeugs, der Bochums Keeper Patrick Drewes am Kopf traf, sodass er nicht mehr weiterspielen konnte. Das Wechselkontingent war zu diesem Zeitpunkt ausgeschöpft. Nach einer Unterbrechung wurde die Partie für wenige Minuten bis zum Ende fortgesetzt, wobei die Teams einen Nichtangriffspakt umsetzten. Im Nachgang stemmte sich der VfL rechtlich gegen die Wertung des Remis – mit Erfolg, zumindest vorerst. Hinweis für Hobbymanager: Die Punkte aus Managerspielen werden durch die Entscheidung nicht beeinflusst. Es werden weiterhin die Punkte gewertet, welche sportlich auf dem Platz erspielt wurden.

Begründung des Urteils

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am Donnerstag leitete, begründete das Urteil wie folgt: „Im Ergebnis der Verhandlung müssen wir davon ausgehen, dass der Bochumer Torwart Patrick Drewes durch den Wurf eines Feuerzeuges an seinen Kopf verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist. Wenn ein Spieler durch einen Feuerzeugwurf aus dem Publikum verletzt wird und das Spiel danach nicht mehr fortsetzen kann, stellt dies eine strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung dar, der stets einen Spielabbruch rechtfertigen würde. Solche Verstöße müssen eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen. Dies kann nur eine Spielwertung zu Gunsten des geschädigten Vereins sein. Das Ergebnis kann nicht durch einen Nichtangriffspakt der beteiligten Vereine entschieden werden, solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs.“

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