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·9 Januari 2025
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Am 14. Dezember sorgte die Partie zwischen Union Berlin und den VfL Bochum für Wirbel! VfL-Keeper Patrick Drewes war in der Nachspielzeit beim Stand von 1:1 von einem Feuerzeug am Kopf getroffen, das Spiel daraufhin für eine halbe Stunde unterbrochen worden. Als die restlichen Minuten fortgesetzt wurden, war Drewes nicht mehr dabei - stattdessen stand Stürmer Philipp Hofmann im Tor, da Bochums Wechselkontingent ausgereizt war.
Der VfL hatte die Partie nur unter Protest zu Ende gespielt und nach dem Wochenende Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Man bezog sich auf Paragraf 17, 2b der DFB-Rechtsordnung, wo es heißt, dass bei einer "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht", ein Protest möglich sei.
Das DFB-Sportgericht verhandelte den Fall am heutigen Donnerstag und gab dem Einspruch des VfL Bochum statt. Die Partie wird mit 2:0 für die Westfalen gewertet, die damit nun zwei Punkte mehr auf dem Konto haben. Ein wichtiger Erfolg im Abstiegskampf!
"Im Ergebnis der Verhandlung müssen wir davon ausgehen, dass der Bochumer Torwart Patrick Drewes durch den Wurf eines Feuerzeuges an seinen Kopf verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist", erklärte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
"Wenn ein Spieler durch einen Feuerzeugwurf aus dem Publikum verletzt wird und das Spiel danach nicht mehr fortsetzen kann, stellt dies eine strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung dar, der stets einen Spielabbruch rechtfertigen würde", führte Oberholz aus, der betonte, dass solche Verstöße "eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen" müssen. "Dies kann nur eine Spielwertung zugunsten des geschädigten Vereins sein."
Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig simmte zu: "Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und der daraus entstandenen Verhandlung gekommen ist. Am Ende sind wir natürlich trotzdem erleichtert darüber, dass das DFB-Sportgericht zu dem aus unserer Sicht einzig richtigen Urteil gekommen ist, das nach der detaillierten Aufarbeitung der Vorkommnisse möglich war. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann."Auf Seiten von Union Berlin sieht man das etwas anders: "Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten. Wir werden nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden", teilte Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation, mit.
Union Berlin kann gegen dieses Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen.