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·1 Juli 2026
UEFA-CFCB: 6 Mio. Euro Strafe für Juventus, 14 Mio. auf Bewährung

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Juventus haben mit der Klub-Finanzkontrollkammer der UEFA eine dreijährige Einigung wegen Verstößen gegen die Regel zu den Fußball-Erträgen erzielt. Dabei fällt sofort eine Belastung von 6 Mio. Euro an sowie weitere 14 Mio. Euro an bedingten Strafen, abhängig davon, ob der Klub die vereinbarten wirtschaftlichen Ziele bis zur Saison 2027/28 erreicht.
Die Erste Kammer der CFCB stellte fest, dass Juventus gegen die Regel zu den Fußball-Erträgen verstoßen hat, die über einen Überwachungszeitraum von drei Jahren ein maximales Gesamtdefizit von 60 Mio. Euro erlaubt – in diesem Fall die Geschäftsjahre 2022/23 bis 2024/25. Der unbedingte Anteil von 6 Mio. Euro wird vollständig im Geschäftsjahr 2025/26 verbucht, während die zusätzlichen 14 Mio. Euro nur dann fällig werden, wenn Juve in einer der drei Spielzeiten bis 2027/28 die vereinbarten Zielwerte verfehlt, wie aus der eigenen Investorenmitteilung des Klubs hervorgeht.
Die Vereinbarung auferlegt außerdem die üblichen sportlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit den Kaderkostenregeln sowie Begrenzungen der Gesamtkosten der in der UEFA-Liste A registrierten Spieler. Das Regelwerk der UEFA erlaubt ausdrücklich eine Verschärfung – bis hin zum Ausschluss aus europäischen Wettbewerben – im Falle schwerwiegender zwischenzeitlicher Verstöße. Der Klub erklärte öffentlich, dass die Bedingungen „im Wesentlichen mit den Erwartungen des Unternehmens übereinstimmen“ und mit Einigungen vergleichbar seien, die die UEFA bei anderen Klubs angewendet habe.
Die Aktien der Juventus Football Club S.p.A. schlossen am Tag der Bekanntgabe mit einem Minus von rund 1,5 % bei 2,04 Euro, wobei der Markt die unmittelbare Belastung von 6 Mio. Euro und das verbleibende Risiko aus dem bedingten Anteil einpreiste. Die Einigung erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltenden finanziellen Neustrukturierung nach dem Rekordverlust des Klubs von 254,3 Mio. Euro im Jahr 2021/22, der bereits die Aufmerksamkeit sowohl der UEFA als auch der nationalen Behörden auf sich gezogen hatte. Die jüngste Ernennung von Giovanni Carnevali zum CEO legt die Umsetzung dieser Vereinbarung von Anfang an direkt in seine Hände.
Es ist nicht das erste Mal, dass Juve von der UEFA sanktioniert wurde: Im Juli 2023 verhängte die CFCB eine einjährige Sperre für europäische Wettbewerbe und eine Geldstrafe von 20 Mio. Euro wegen Verstößen gegen das FFP und gegen eine frühere Einigung aus dem Jahr 2022. Auf nationaler Ebene führte das Verfahren der FIGC in der Saison 2022/23 zu einem Abzug von 10 Punkten in der Serie A sowie zu einer separaten Geldstrafe von 718.000 Euro im Rahmen einer Einigung mit dem italienischen Fußballverband im Mai 2023. Die in die neue UEFA-Vereinbarung eingebetteten Beschränkungen der Kaderkosten machen die Transferplanung noch komplexer, da Einnahmen aus Spielerabgängen weiterhin eine zentrale Rolle in den FFP-Berechnungen von Juventus spielen, wenn es in das Sommer-Transferfenster geht.
Wenn Juventus die zusammengefassten finanziellen Vorgaben während des Einigungszeitraums erfüllt, erlauben die UEFA-Regeln einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Sanktionsregime – ein Ergebnis, das der Klub eigenen Angaben zufolge „mit ausreichendem Spielraum“ zu erreichen erwartet. Die CFCB wird die Jahresabschlüsse 2023, 2024 und 2025 in regelmäßigen Abständen anhand der vereinbarten Zielwerte prüfen, um festzustellen, ob die bedingten 14 Mio. Euro ausgelöst oder die Kaderbeschränkungen verschärft werden.
Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz ins Deutsche übersetzt. Die Originalversion auf 🏴 kannst du hier lesen.
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