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·6 Juni 2026
Urteil noch am selben Tag: Geißbockheim-Streit des 1. FC Köln geht in die nächste Runde

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·6 Juni 2026


Redaktion
6 Juni, 2026
Nach bereits jahrelangen Auseinandersetzungen im Streit um die Nutzung der Gleueler Wiese steht nun die Entscheidung des OVG an. Und diese könnte für den 1. FC Köln richtungsweisend sein.

Geißbockheim-Gelände des 1. FC Köln
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In wenigen Tagen ist es nun so weit – die langwierigen Auseinandersetzungen um den Ausbau des Trainingsgeländes des 1. FC Köln gehen in eine neue Runde. Dann soll Bewegung in die bereits lange andauernde Hängepartie kommen. Im Frühjahr 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG Münster aus 2022 aufgehoben und die Angelegenheit zurück nach Münster gegeben. Dort soll es in einer erneuten Verhandlung nun zu einem Urteilsspruch kommen. Gegenstand der Verhandlung ist der von der Stadtverwaltung Köln bereits 2020 genehmigte Bebauungsplan „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Ob dieser rechtsmäßig ist, soll nun geprüft werden. Seit Jahren verfolgt der FC das Ziel, seine Trainings- und nachwuchsbedingungen am Geißbockheim zu verbessern und das Gelände auszubauen.
Zusätzlich dazu ist neben dem Ausbau der bereits bestehenden Anlagen auch die Errichtung weiterer Spielflächen. Als Ausgleichsmaßnahme sollen auf der Gleueler Wiese im Kölner Grüngürtel mehrere öffentlich nutzbare Kleinspielfelder entstehen. Doch genau hier liegt das Problem. Seit Jahren gibt es zu den Plänen Widerspruch von Naturschützern und Ausbaugegnern. Sie sehen in den Plänen einen Eingriff in eine unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehende Grünfläche und kritisieren die mit den Spielfeldern einhergehende Versieglung von freien Flächen. Im November 2022 gab das OVG Münster der Klage der Umweltverbände Recht, der FC ging gegen die Entscheidung vor und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. In Leipzig begründeten die Richter ihre Entscheidung 2024 so: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“.
Das Urteil 2024 beruft sich darauf, dass das OVG den Bebauungsplan mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen verworfen habe. Vor allem hielt das Gericht die Bewertung der geplanten Kleinspielfelder auf den Grünflächen für fehlerhaft und verwies das Verfahren zurück nach Münster. Am 11. Juni um 9 Uhr kommt es dort nun zu einer Entscheidung. Das Urteil in Leipzig war für die Geißböcke zwar ein Teilerfolg, dennoch steht die endgültige Urteilssprechung noch aus. Die Wegmarke im ewigen Streit um den Ausbau steht nun an. Sollte das OVG Münster den Bebauungsplan nun bestätigen, könnte der FC seinem Ziel ein Stück näher gekommen sein.







































