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·31 luglio 2026

Chelsea kommt glimpflich davon – Köln erwischte es einst härter

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Millionenstrafe, ja – aber der Punktabzug ist vom Tisch. Der FC Chelsea kommt in seinem Verfahren um jahrelange Zahlungen an nicht registrierte Spielerberater deutlich milder davon, als es zunächst aussah. Ein Blick auf einen strukturell ähnlichen Fall aus der jüngeren Fußballgeschichte zeigt: Es ginge auch anders – 1. FC Köln traf es einst deutlich härter.

Die Strafe im Überblick

Der FC Chelsea ist wegen Verstößen gegen die Vorschriften zu Zahlungen an Spielerberater zwischen 2009 und 2022 zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Pfund (rund 11,7 Millionen Euro) verurteilt worden. Zusätzlich verhängte die englische FA eine auf Bewährung ausgesetzte Sperre für die Registrierung neuer Spieler über zwei Transferfenster. Der eigentlich drohende Abzug von sechs Punkten, der ursprünglich bis zum 30. Juni 2027 ausgesetzt war, wurde im Berufungsverfahren komplett aufgehoben. Das teilte die FA am Freitag mit.


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Selbstanzeige der neuen Eigentümer

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Selbstanzeige: Die aktuellen Eigentümer Todd Boehly und Clearlake Capital hatten beim Kauf des Klubs 2022 insgesamt 74 eigene Regelverstöße gegenüber dem Verband gemeldet. Chelsea räumte ein, zwischen 2011 und 2018 verdeckte Zahlungen in Höhe von 47 Millionen Pfund (etwa 55 Millionen Euro) an nicht registrierte Spielerberater und weitere Dritte im Zusammenhang mit Transfers geleistet zu haben. Die FA kündigte an, einzelne Verfehlungen aus diesem Komplex weiter zu untersuchen.

Wie die Geldstrafe zusammengeschmolzen ist

Bemerkenswert ist der Weg zur finalen Summe: Ursprünglich hatte die FA eine Geldstrafe von 26 Millionen Pfund (30,4 Millionen Euro) angesetzt. Wegen der Selbstanzeige und der Kooperationsbereitschaft des Klubs reduzierte sich der Betrag um ein Drittel auf 17,25 Millionen Pfund (20,2 Millionen Euro). Ein frühzeitiges Schuldbekenntnis brachte einen weiteren Nachlass um ein Drittel auf 11,4 Millionen Pfund (13,3 Millionen Euro). Am Ende stand die Summe von 10 Millionen Pfund, weil bereits Strafen von UEFA und Premier League berücksichtigt wurden. Die FA bezeichnete das Ergebnis als angemessene Sanktion, die zugleich abschreckend wirke und die Integrität des Sports wahre. Das Geld soll in den Breitensport fließen.

Nicht der einzige Fall in diesem Jahr

Es ist bereits die zweite Sanktion gegen Chelsea in dieser Angelegenheit binnen weniger Monate: Im März hatte der Verband wegen der Registrierung von Nachwuchstalenten zwischen 2019 und 2022 ein sofortiges neunmonatiges Transferverbot für die Jugendakademie sowie eine Geldstrafe von 750.000 Pfund (876.750 Euro) verhängt. Sämtliche jetzt verhandelten Verstöße stammen noch aus der Zeit, in der Roman Abramovich Eigentümer des Klubs war.

Der Vergleichsfall: Wie es einst Köln traf

Wie milde Chelsea am Ende davonkam, zeigt sich im Vergleich mit einem strukturell ähnlichen, aber deutlich härter geahndeten Fall: 1. FC Köln wurde von der FIFA im Februar 2023 wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 des Transferreglements mit einem sofortigen, tatsächlich wirksamen Transferverbot über zwei Wechselperioden belegt. Hintergrund war die Verpflichtung des slowenischen Nachwuchsspielers Jaka Cuber Potočnik, der seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana einseitig gekündigt hatte und kurz darauf in Köln unterschrieb – die FIFA sah darin eine Anstiftung zum Vertragsbruch, gegen die sich der Klub auch vor dem CAS nicht erfolgreich wehren konnte.

Anders als bei Chelsea handelte es sich dabei um keine bloß auf Bewährung ausgesetzte Sanktion: Die Sperre trat im Dezember 2023 tatsächlich in Kraft, Köln durfte in den betroffenen Transferperioden keine neuen Spieler mehr registrieren – ein technischer Ausschluss aus dem Transfersystem der FIFA, der laut Sportschau als eine Ursache für den Abstieg in die 2. Bundesliga am Saisonende 2023/24 gilt. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof im Zuge des Diarra-Urteils entschieden hatte, dass die zugrunde liegenden Passagen von Artikel 17 gegen europäisches Recht verstoßen, weil sie die Freizügigkeit von Profifußballern behindern, hob die FIFA die Sperre gegen Köln im Dezember 2024 vorzeitig wieder auf – wenige Wochen vor deren regulär geplantem Ablauf.

Zwei Maßstäbe für ähnliches Fehlverhalten

Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt also nicht nur in der Art der zugrunde liegenden Verstöße – hier Zahlungen an nicht registrierte Berater, dort eine mutmaßliche Anstiftung zum Vertragsbruch –, sondern vor allem im Vollzug der Strafe: Während Köln über ein Jahr lang tatsächlich keine neuen Spieler registrieren durfte und erst durch ein europäisches Gerichtsurteil vorzeitig rehabilitiert wurde, bleibt Chelseas Registrierungssperre bislang rein hypothetisch – sie greift nur, falls der Klub künftig erneut auffällig wird.

Der angedrohte Punktabzug, der Chelsea sportlich am empfindlichsten getroffen hätte, wurde sogar vollständig kassiert. Für Beobachter zeigt der Fall exemplarisch, wie unterschiedlich Verbände und Weltverband mit Regelverstößen im Umfeld von Transfers umgehen können – je nachdem, ob eine Selbstanzeige vorliegt, wer verhandelt und welches Regelwerk im Einzelfall zur Anwendung kommt.

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