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·13 aprile 2026
"Irrtümliche Entscheidung": S04 legt Einspruch bei Ndiaye-Sperre ein

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Im Spitzenspiel zwischen dem FC Schalke 04 und der SV Elversberg wurde Moussa Ndiaye vom Platz gestellt. Doch die gelb-rote Karte sah der S04-Verteidiger zu Unrecht, weshalb der Verein nun Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegte.
Schon in der 7. Spielminute ging Moussa Ndiaye wenig zimperlich in einen Zweikampf mit SVE-Offensivspieler Lukas Petkov. Dafür zeigte Schiedsrichter Michael Bacher die gelbe Karte, die auch gerechtfertigt war. Als sich das Duell in der 51. Spielminute wiederholte, war jedoch Petkov derjenige, der Ndiaye mit einem Stempel auf den rechten Fuß foulte. Doch zum Unverständnis der Schalker zeigte Bacher wieder Ndiaye die Karte, sodass dieser mit Gelb-Rot vom Platz ging.
Der Videoassistent griff nicht ein, weil er sich bei der Ampelkarte nicht einschalten durfte. So spielte Schalke in Unterzahl - und erzielte den Siegtreffer. Doch in der Freude über das erfolgreiche Spitzenspiel vergaß S04 den Platzverweis von Ndiaye nicht. Dementsprechend legte der Verein nun Einspruch ein, um die zweite gelbe Karte zu annullieren und eine Sperre aufzuheben.
Als Begründung werden die Königsblauen eine "irrtümliche Entscheidung" des Schiedsrichters anführen, wie es bereits vor anderthalb Jahren einmal beim VfB Stuttgart in einem vergleichbaren Fall bei Kapitän Atakan Karazor geschehen war. Damals war der Einspruch des Vereins erfolgreich. Und auch S04 profitierte in dieser Saison schon einmal von einem Einspruch, nämlich bei einer Roten Karte gegen Edin Dzeko. Wegen eines "Sonderfalls, der von den üblichen Formen des rohen Spiels abweicht", wurde die Sperre des S04-Stürmers vor wenigen Wochen reduziert. Auch Ndiaye darf deshalb hoffen.
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