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·28 gennaio 2025
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Der Karlsruher SC befand sich zuletzt im Rechtsstreit mit Ex-Kapitän Jérôme Gondorf. Vor dem Arbeitsgericht wurde jetzt eine Entscheidung zugunsten des Vereins getroffen. Im Fokus stand die Frage, ob sich der Vertrag des 36-Jährigen automatisch verlängert hatte.
Jérôme Gondorf absolvierte in seiner Karriere insgesamt 146 Pflichtspiele für den Karlsruher SC, von 2020 bis 2024 führte der 36-Jährige seinen Heimatklub als Kapitän auf den Rasen. Trotzdem stritten Spieler und Verein nach dem Karriereende von Gondorf im vergangenen Sommer vor Gericht. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich der Vertrag des Mittelfeldspielers am Ende der Saison 2023/24 automatisch um eine weitere Saison verlängert hat.
Gondorf hatte nämlich 2021 ein Arbeitspapier mit Gültigkeit bis 2023 unterschrieben, in dem die Klausel enthalten war, dass sich sein Vertrag verlängert, wenn er mindestens 17 Partien pro Saison spielt. In den Folgejahren spielte er jeweils mehr als 17 Partien, woraufhin seine Karriere dann im Sommer 2024 offiziell endete. Gondorf vertrat draufhin die Ansicht, dass sich sein Vertrag durch die Klausel aber noch einmal verlängert hätte, da er ja auch in der Saison 23/24 die Mindestanzahl der nötigen Spiele bestritten hatte. Der KSC war jedoch der Auffassung, dass die Klausel längst gegriffen hatte - und zwar einmalig, sodass sich Gondorfs Vertrag bereits automatisch von 2023 bis 2024 verlängert hatte.
Das Landgericht Karlsruhe bestätigte jetzt die Position des KSC, wodurch klargestellt ist, dass keine Vertragsverlängerung zustande gekommen ist. Geschäftsführer Michael Becker bestätigte: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und sehen uns in unserer Auffassung bestätigt. Der Vertrag von Jerôme Gondorf ist im Juni 2024 ausgelaufen, wir haben stets transparent und rechtlich einwandfrei gehandelt."
Ob der Ex-Kapitän damit Gerechtigkeit empfindet? Gondorf hatte bereits vor dem Ergebnis vor Gericht angekündigt, dass es ihm nicht um die potentiell ausstehenden Gehälter ginge, die ihm bei einem Erfolgsfall zugestanden hätten. So hatte er auch angekündigt, dass er "eine große Summe des ihm zustehenden Geldes an das NLZ des KSC, an das Kinderhospiz Karlsruhe sowie an die aktive Fanhilfe spenden" wolle, wie auch der "kicker" berichtet. Doch daraus wird offenbar nichts, wie das Arbeitsgericht entschieden hat.