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·22 aprile 2026
Urteil zu Unfall auf der A555 gefallen: Haftstrafen für zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln

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Simon Bartsch
22 April, 2026
Im Winter 2023 war es auf der A555 in Höhe Wesseling zu einem tödlichen Unfall gekommen und gegen zwei ehemalige Spieler der Geißböcke der Prozess eröffnet worden. Nun steht das Urteil.

Symbolbild: Feuerwehr im Einsatz (Foto: Alexander Hassenstein/GettyImages)
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Im vergangenen Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln erhoben. Den beiden wurde vorgeworfen, am 1. Dezember 2023 auf der A555 in Fahrtrichtung Bonn ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge veranstaltet zu haben. Konkret sollen sie sich nebeneinander auf der Autobahn bewegt und sich gegenseitig rechts, links sowie teilweise über den Standstreifen überholt haben. Am Mittwoch ist das Urteil gesprochen worden. Die beiden Beschuldigten wurden zu Jugendstrafen von fünf Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht des Richters seien die beiden Ex-Spieler der Geißböcke ein „Rennen gefahren“. Das hatten die Beschuldigten im Laufe des Prozesses bestritten, aber erklärt, sich nicht an das Tempolimit gehalten zu haben.
Bei dem Unfall war ein Kleinwagen explodiert. Die Fahrerin und die Beifahrerin starben in dem brennenden Fahrzeug. Der 1. FC Köln hat im Dezember 2023 nach Bekanntwerden der Beteiligung des Spieler erklärt, diese, um der Fürsorgepflicht des Vereins nachzukommen, bis auf Weiteres vom Trainings- und Spielbetrieb freigestellt zu haben. Dem Verein zufolge galt für beide die Unschuldsvermutung. Die 2024 auslaufenden Verträge der beiden Spieler waren nicht mehr verlängert worden. Das Urteil fiel höher aus, als von der Staatsanwaltschaft anberaumt. Diese hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger der Beschuldigten hatten dagegen auf Freispruch gepocht. Nun sind es Haftstrafen geworden, die schon alleine aufgrund der Länge nicht zur Bewährung ausgesprochen wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Genau das wird die Verteidigung wahrscheinlich auch tun.
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