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FC Schalke 04

·02 de julho de 2026

DFB-Sportgericht: Vier Geldstrafen für den S04

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei vier Meisterschaftsspielen der 2. Bundesliga mit Geldstrafen belegt.

Beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SV Elversberg und dem FC Schalke 04 am 12.04.2026 wurde Pyrotechnik gezündet. Dafür wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro belegt. Bis zu 3.200 Euro der Strafe kann S04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. 


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Gleiches gilt für die Partie zwischen dem SC Paderborn 07 und dem FC Schalke 04 von 26.04.2026. Hier wurde eine Geldstrafe in Höhe von 16.200 Euro verhängt. Bis zu 5.400 Euro der Strafe kann der Club auch hier für entsprechende eigene Maßnahmen verwenden. 

Beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SpVgg Greuther Fürth und dem FC Schalke 04 am 28.2.2026 wurde ebenfalls Pyrotechnik gezündet – dafür verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 28.800 Euro, wobei bis zu 9.600 Euro der Strafe in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen fließen können. 

Ebenso verhält es sich beim Spiel zwischen dem FC Schalke 04 und Arminia Bielefeld am 6.3.2026 – dafür wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verhängt.  

Die Königsblauen haben den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. 

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