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·06 de junho de 2026
Doping-Ärger um deutschen Fußball-Star: Ermittlungen laufen

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·06 de junho de 2026

Dopingfälle im Fußball kann man vor allem in Deutschland fast schon an einer Hand abzählen. Nationalspielerin Laura Freigang gehört zu den wenigen, die sich nun Vorwürfen zur Wehr setzen muss. Derzeit laufen Ermittlungen gegen die Stürmerin von Eintracht Frankfurt wegen eines Doping-Verstoßes. Dies teilte die Nationale Anti-Doping-Agentur Nada offiziell mit.
Freigang wurde zwar nie positiv getestet, fiel aber mehrmals damit auf, die Doping-Richtlinien nicht ausreichend beachtet zu haben.
"Die Nada hat heute drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse der Fußballerin Laura Freigang festgestellt. Nach den Ermittlungen der Nada hat die Athletin die drei sogenannten Strikes innerhalb von zwölf Monaten begangen. Dies stellt gemäß den anwendbaren Anti-Doping-Regelwerken einen möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen der Athletin (Art. 2.4 WADC/NADC: Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse) dar", so die offizielle Mitteilung der Agentur.
Leistungssportler, die in der Liste der Anti-Doping-Agentur geführt werden, stehen in der Pflicht, immer im Voraus anzugeben, wo sie sich wann befinden. Abgesehen davon müssen sie pro Tag mindestens eine Stunde angeben, an dem sie an einem mitgeteilten Ort auffindbar sind. Sollten sie dieser Regelung nicht nachkommen, kassieren sie einen Strike. Von diesen dürfen sie sich binnen eines Jahres nur zwei einhandeln.
Nun muss der DFB entscheiden, wie es mit Freigang weitergeht. "Der Fall wurde heute durch die Nada an den Deutschen Fußball-Bund weitergeleitet. Der DFB ist für das sogenannte Ergebnismanagement-, Disziplinarverfahren zuständig", machte die NADA in der Mitteilung klar. Nun werde der DFB den "vorliegenden Sachverhalt prüfen, bewerten und über die Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen und die entsprechenden Sanktionen entscheiden".
Noch wollte sich weder der DFB noch Nationaltrainer Christian Wück näher zur Angelegenheit äußern. Klar ist, dass die Regeln bei einem solchen Vergehen eine Höchststrafe von zwei Jahren zulassen würden.
Dies wäre für die 28-Jährige natürlich maximal bitter. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Sanktion kommt, ist aber eher gering, weil Freigang keine Wiederholungstäterin ist. Da bisher auch alle Doptingproben negativ waren, ist ihr lediglich eine Verschleierung vorzuwerfen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber relativ hoch, dass Freigang lediglich zu leichtsinnig gehandelt und der Thematik nicht die nötige Seriosität und Professionalität entgegengebracht hat.
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