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·17 de dezembro de 2025

"Fall El Ghazi": Mainz legt Beschwerde ein

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Die juristische Auseinandersetzung zwischen Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 und seinem früheren Spieler Anwar El Ghazi geht in die nächste Runde. Der Klub hat gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingereicht. Das bestätigte El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler dem kicker.

Berufung und Gehaltsnachzahlungen

Am 12. November waren die Mainzer mit ihrer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Damit blieb das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen, welches die fristlose Kündigung des Niederländers für unwirksam erklärt hatte. Demnach musste der FSV für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 die Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten. Im Zuge des Urteils wurde der Gang zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, dagegen geht der Klub nun mit einer Beschwerde vor.


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El Ghazi hatte unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas im Oktober 2023 einen anti-israelischen Social-Media-Post veröffentlicht, sich aber anschließend dafür entschuldigt und Reue gezeigt. Deshalb beließen es die Rheinhessen zunächst bei einer Abmahnung. Nach einem erneuten derartigen Post von El Ghazi hatten die Rheinhessen den mittlerweile 30-Jährigen fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht legte den Fall so aus, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Mittlerweile spielt El Ghazi in Katar bei Al-Sailiya SC.

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