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·02 de abril de 2026

"Fall El Ghazi": Urteil wird rechtskräftig

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Das Bundesarbeitsgericht wies die Beschwerde von Mainz 05 zurück. Die fristlose Kündigung El Ghazis bleibt unwirksam, der Klub muss 1,5 Mio. Euro nachzahlen.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 und seinem früheren Spieler Anwar El Ghazi ist endgültig beendet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Mainzer zurück, wodurch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zugunsten von El Ghazi rechtskräftig wird. Das teilte der Klub am Donnerstag mit.


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Am 12. November waren die Mainzer bereits mit ihrer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Damit bleibt nun das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen, welches die fristlose Kündigung des Niederländers für unwirksam erklärt hatte. Demnach musste der FSV für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 die Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten.

El Ghazi hatte unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas im Oktober 2023 einen anti-israelischen Social-Media-Post veröffentlicht, sich aber anschließend dafür entschuldigt und Reue gezeigt. Deshalb beließen es die Rheinhessen zunächst bei einer Abmahnung. Nach einem erneuten derartigen Post von El Ghazi hatten die Rheinhessen den mittlerweile 30-Jährigen fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht legte den Fall so aus, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Mittlerweile spielt El Ghazi in Katar bei Al-Sailiya SC.

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