Löwenmagazin
·10 de janeiro de 2025
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·10 de janeiro de 2025
Am heutigen Freitag verhandelte das Arbeitsgericht die Klage von Oliver Mueller gegen den TSV 1860 München. Der im August entlassene Geschäftsführer soll laut den Löwen das vorgegebene Budget deutlich überschritten haben und die Profifußball so “an den Rand der Insolvenz” geführt haben.
Im August 2024 wurde Oliver Mueller vom Präsidium des TSV 1860 München als Geschäftsführer der Profifußball KGaA fristlos gekündigt. Für die restlichen 22 Monate, die er im Amt gewesen wäre, fordert Mueller von den Löwen 600.000 Euro. Der Anwalt des TSV 1860 bietet hingegen 50.000 Euro. Das sei eine angemessene Obergrenze, so der Tenor der Löwen. Muellers Anwalt kontert – sein Kläger habe sich nichts vorzuwerfen, er wolle sich deshalb nicht mit 50.000 Euro zufrieden geben.
Die fristlose Kündigung soll laut den Löwen gerechtfertigt gewesen sein. Muellers Wirken sei dabei existenzgefährdend für die Profifußball KGaA gewesen sein. Dabei habe Mueller das vorgegebene Sportbudget überschritten. Die Überbrückungs-Darlehen von HAM International bzw. der H.I. Squared International (beides Unternehmen von Hasan Ismaik) seien an enge Voraussetzungen geknüpft und das habe Mueller missachtet. Das Präsidium soll dem fristlos gekündigten Geschäftsführer deshalb vorwerfen, die Profifußball KGaA an den Rand der Insolvenz geführt zu haben. Muellers Anwalt weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht gegeben waren.
Zu einer Einigung kam es nicht, eine Entscheidung wurde deshalb vertagt. Beide Parteien sollen nach Wunsch des Gerichts noch einmal in sich gehen und überlegen, ob man sich gütlich einigen kann.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt etwas ausführlicher über die heutige Verhandlung. Mit einigen Details, die durchaus relevant sind.
“Der Geschäftsführer habe den Etat überschritten und seinem für den Sport zuständigen Kollegen Christian Werner fehlerhafte Angaben gemacht, was dazu geführt habe, dass Verhandlungen mit Spielern abgebrochen werden mussten und bestimmte Positionen im Kader nicht besetzt werden konnten”, schreibt die Zeitung. Er habe zudem den Gesellschaftern auf mehrfache Anfrage keine Auskünfte erteilt und eigenmächtig Verträge geschlossen. Dabei ging es z.B. um eine “Impactstudie zur Stadion- und Erlössituation für 86.000 Euro”. Außerdem habe Mueller das Bridgeloan-Darlehen entgegen der “ganz engen Voraussetzungen” angezapft. Deshalb habe Ismaik das Überbrückungsdarlehen gekündigt, mit Verweis darauf, dass der Geschäftsführer es unzulässig verwendet habe. Nach der außerordentlichen Kündigung von Mueller kam es zum nächsten Überbrückungsdarlehen, bei dem, bekanntermaßen, das Präsidium Zugeständnisse machte, dass künftig kein Geschäftsführer mehr mittels 50+1 gegen Ismaiks Willen eingesetzt werden kann, ohne gegen den Vertrag zu verstoßen. Dieses neue Darlehen soll, so der Anwalt des TSV 1860, von einer Trennung von Mueller abhängig gemacht worden sein. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Richter: „Sie mussten die außerordentliche Kündigung aussprechen, um das Darlehen zu kriegen?“ Anwalt Kött antwortete: „Ja.“
Laut der SZ erläuterte Muellers Anwalt, dass die fristlose Kündigung “zeitlich deutlich vor dem Darlehensvertrag” gelegen habe. Außerdem sei ein Budget für die Saison erstellt worden, bevor Mueller ins Amt kam. Er habe auch nicht gegen die Darlehensvereinbarungen verstoßen, meint der Anwalt. Das habe die Kanzlei geprüft.