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·06 de agosto de 2025
Strafe vom DFB! Bayern muss für 37-Sekunden-Verspätung blechen

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·06 de agosto de 2025
Das Heimspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 am 31. Spieltag der vergangenen Saison hat für den FC Bayern ein unerwartetes und vor allem teures Nachspiel.
Der deutsche Rekordmeister muss nach einem Urteil des DFB-Sportgerichts eine Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro zahlen – und das wegen einer Anstoßverzögerung von lediglich 37 Sekunden.
Die Partie in der Allianz Arena, die die Bayern mit 3:0 gewannen, begann nicht exakt zum vorgesehenen Zeitpunkt. Laut dem Urteil des Sportgerichts wurden die Abläufe vor dem Spiel nicht fristgerecht eingehalten, weshalb dem FC Bayern die Verantwortung für die Verzögerung zugeschrieben wird.
Konkret heißt es in der Urteilsbegründung, die Ausrüstungskontrolle der Münchner Mannschaft sei nicht wie vorgesehen um 15:25:30 Uhr beendet worden, sondern erst um 15:27:00 Uhr – also mit eineinhalb Minuten Verspätung. In der Folge standen die Bayern-Profis erst um 15:27:30 Uhr bereit zum gemeinsamen Einlauf mit den Mainzer Spielern und dem Schiedsrichtergespann, obwohl dies laut Ablaufplan bereits für 15:26:00 Uhr vorgesehen war. Diese Verspätung habe direkt zum verzögerten Anpfiff um 37 Sekunden geführt – was in der Bundesliga bereits als sanktionswürdiger Verstoß gilt.
Der FC Bayern widersprach dem Strafantrag des DFB. In der Argumentation verwiesen die Münchner darauf, dass der Spielerkreis der Gäste aus Mainz für den Verzug verantwortlich gewesen sei. Doch das Sportgericht ließ diese Erklärung nicht gelten. Der Mainzer Kreis habe lediglich 50 Sekunden gedauert – und damit sogar weniger Zeit beansprucht als im Ablaufplan vorgesehen. Entscheidend sei vielmehr gewesen, dass die Münchner Verzögerung von 90 Sekunden letztlich auf 37 Sekunden reduziert werden konnte – jedoch nicht genug, um einer Strafe zu entgehen.
Die Summe von 35.000 Euro ergibt sich laut DFB auch daraus, dass dies bereits der siebte dokumentierte Verstoß dieser Art durch den FC Bayern ist.
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